
Die BaFin hat am 28.10.2026 die Konsultation 11/2026 veröffentlicht. Gegenstand ist der Entwurf eines Rundschreibens XX/2026 (VA) zur Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell. Stellungnahmen sind bis zum 25.11.2026 per E-Mail möglich. Anzugeben sind das Geschäftszeichen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“. Praktische Einordnung von Qvestcon: Zuerst klären Compliance und Vertrieb, ob das Haus Produkte im White-Label-Modell anbietet oder bereitstellt. Danach wird der Entwurf im Wortlaut gelesen. Dabei lässt sich feststellen, welche Vertriebswege und Kundenunterlagen betroffen sein können. Zuletzt entscheidet das Haus, ob es bis zum 25.11.2026 eine Stellungnahme einreicht. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt das am besten, wenn Vertrieb, Compliance und Partnermanagement den Entwurf gemeinsam bewerten. Die Quelle nennt weder den Inhalt der geplanten Anforderungen noch einen Zeitpunkt des Inkrafttretens. Diese Punkte sind im Entwurf selbst nachzulesen.
