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BaFin konsultiert White-Label-Rundschreiben für Versicherer

Die BaFin hat am 28.10.2026 die Konsultation 11/2026 ver­öf­fent­licht. Gegenstand ist der Entwurf eines Rund­schrei­bens XX/2026 (VA) zur Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell. Stel­lung­nah­men sind bis zum 25.11.2026 per E-Mail möglich. Anzugeben sind das Geschäfts­zei­chen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“. Praktische Einordnung von Qvestcon: Zuerst klären Compliance und Vertrieb, ob das Haus Produkte im White-Label-Modell anbietet oder bereitstellt. Danach wird der Entwurf im Wortlaut gelesen. Dabei lässt sich feststellen, welche Vertriebswege und Kun­den­un­ter­la­gen betroffen sein können. Zuletzt entscheidet das Haus, ob es bis zum 25.11.2026 eine Stellungnahme einreicht. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt das am besten, wenn Vertrieb, Compliance und Part­ner­ma­nage­ment den Entwurf gemeinsam bewerten. Die Quelle nennt weder den Inhalt der geplanten Anforderungen noch einen Zeitpunkt des Inkraft­tre­tens. Diese Punkte sind im Entwurf selbst nachzulesen.

Compliance

Fünf Schritte von der Veröffentlichung der Konsultation am 28.10.2026 über Betroffenheit klären, Entwurf lesen und Entscheiden bis zum Fristende am 25.11.2026.

Die BaFin hat am 28.10.2026 die Konsultation 11/2026 ver­öf­fent­licht. Gegenstand ist der Entwurf eines Rund­schrei­bens XX/2026 (VA) zur Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell. Stel­lung­nah­men sind bis zum 25.11.2026 per E-Mail möglich. Anzugeben sind das Geschäfts­zei­chen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“. Praktische Einordnung von Qvestcon: Zuerst klären Compliance und Vertrieb, ob das Haus Produkte im White-Label-Modell anbietet oder bereitstellt. Danach wird der Entwurf im Wortlaut gelesen. Dabei lässt sich feststellen, welche Vertriebswege und Kun­den­un­ter­la­gen betroffen sein können. Zuletzt entscheidet das Haus, ob es bis zum 25.11.2026 eine Stellungnahme einreicht. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt das am besten, wenn Vertrieb, Compliance und Part­ner­ma­nage­ment den Entwurf gemeinsam bewerten. Die Quelle nennt weder den Inhalt der geplanten Anforderungen noch einen Zeitpunkt des Inkraft­tre­tens. Diese Punkte sind im Entwurf selbst nachzulesen.

Ori­gi­nal­quelle: BaFin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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