
Die BaFin hat am 28.10.2026 den Entwurf eines Rundschreibens zur Konsultation gestellt. Es trägt den Titel „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“. Bei White-Label-Policen konzipiert ein Versicherer das Produkt, ein Partnerunternehmen vertreibt es unter eigenem Namen. Der Versicherer erscheint in den Unterlagen vor Vertragsabschluss oft nur als „Risikoträger“. Kundinnen und Kunden erkennen dadurch nicht ohne Weiteres, bei wem sie tatsächlich versichert sind. Die BaFin erwartet, dass Versicherer ihre gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Dazu zählen die Pflichtinformationen über die Identität des Versicherers sowie das Transparenz- und Wahrheitsgebot. Stellungnahmen sind bis zum 25.11.2026 per E-Mail möglich, mit dem Geschäftszeichen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“. Einordnung von Qvestcon für die Praxis: Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme aller Produkte, die über Partnerunternehmen vertrieben werden. Pro Produkt wird geprüft, an welchen Stellen der Vorvertragsunterlagen der Versicherer genannt wird und ob die Bezeichnung „Risikoträger“ allein ausreicht. Danach werden Informationsblatt, Antragsstrecke und Vertriebsvereinbarung mit dem Partner abgeglichen. Daran erkennt man die Umsetzung: Auf jedem Dokument vor Vertragsabschluss ist der Versicherer mit Firma eindeutig benannt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lohnt es sich, Fachbereich, Vertrieb und Compliance früh gemeinsam am Entwurf zu beteiligen, weil die Texte beim Partner liegen und nicht im eigenen Haus. Ob eine eigene Stellungnahme sinnvoll ist, entscheidet jedes Haus anhand seiner Partnermodelle.
