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Angrei­fer­na­men sind kein Beweis: Verhalten zählt für die Abwehr

Ein Gastbeitrag vom 29. Oktober 2026 ordnet die Namen von Cyber­kri­mi­nel­len ein. Ein Name beweist weder Identität noch Ver­ant­wort­lich­keit. Manche Namen wählen die Angreifer selbst, etwa Ransomware-Marken. Andere vergeben Forscher als Kürzel für beobachtetes Verhalten. Dieselbe Gruppe führt deshalb oft mehrere Namen, je nachdem, welcher Anbieter welchen Teil der Aktivität sieht. Für Sicher­heits­ver­ant­wort­li­che in Banken und Versicherern ist das praktisch relevant. Erstens Bedro­hungs­mel­dun­gen nach Taktiken, Werkzeugen, Infrastruktur und Angriffs­pfa­den auswerten und nicht nach dem Gruppennamen. Zweitens Aliasnamen im Lagebild zusam­men­füh­ren, damit dieselbe Gruppe nicht doppelt bewertet wird. Drittens aus jeder Meldung ableiten, welche eigenen Systeme, Zugänge und Schwach­stel­len betroffen sein könnten, und diese in der Reihenfolge des Risikos beheben. Gemeinsam genutzter Code beweist laut Beitrag nicht automatisch, dass es dieselbe Gruppe ist, denn Schadsoftware wird verkauft, weitergegeben und wie­der­ver­wen­det. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #Cyberabwehr #Threa­tIn­tel­li­gence

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Ein Gastbeitrag vom 29. Oktober 2026 ordnet die Namen von Cyber­kri­mi­nel­len ein. Ein Name beweist weder Identität noch Ver­ant­wort­lich­keit. Manche Namen wählen die Angreifer selbst, etwa Ransomware-Marken. Andere vergeben Forscher als Kürzel für beobachtetes Verhalten. Dieselbe Gruppe führt deshalb oft mehrere Namen, je nachdem, welcher Anbieter welchen Teil der Aktivität sieht. Für Sicher­heits­ver­ant­wort­li­che in Banken und Versicherern ist das praktisch relevant. Erstens Bedro­hungs­mel­dun­gen nach Taktiken, Werkzeugen, Infrastruktur und Angriffs­pfa­den auswerten und nicht nach dem Gruppennamen. Zweitens Aliasnamen im Lagebild zusam­men­füh­ren, damit dieselbe Gruppe nicht doppelt bewertet wird. Drittens aus jeder Meldung ableiten, welche eigenen Systeme, Zugänge und Schwach­stel­len betroffen sein könnten, und diese in der Reihenfolge des Risikos beheben. Gemeinsam genutzter Code beweist laut Beitrag nicht automatisch, dass es dieselbe Gruppe ist, denn Schadsoftware wird verkauft, weitergegeben und wie­der­ver­wen­det. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #Cyberabwehr #Threa­tIn­tel­li­gence

Ori­gi­nal­quelle: Security-Insider →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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