KI-Agenten greifen bei fast jedem Arbeitsschritt auf Unternehmensdaten zu. Ein Gastbeitrag auf storage-insider.de vom 30.10.2026 leitet daraus vier Anforderungen an die Speicherinfrastruktur ab. Der Autor ist Vertriebsleiter bei einem Hardwarehersteller, der Beitrag ist eine Herstellersicht. Erstens braucht ein Agent schnellen Zugriff auf Unternehmenswissen, etwa bei Retrieval-Augmented Generation (RAG), bei der relevante Dokumente einer KI-Anfrage als Kontext beigegeben werden. Niedrige Zugriffszeiten und hohe Ein- und Ausgabeleistung sind dafür nötig. Zweitens müssen Berechtigungen und Protokolle auch für KI-Zugriffe gelten, und zwar ebenso für abgeleitete Daten wie Embeddings, Indizes und Metadaten. Drittens kann es bei langen Kontexten sinnvoll sein, einen Teil des KV-Cache aus dem knappen GPU-Speicher auf Storage auszulagern. Viertens müssen nach einer Störung Daten samt Indizes und Metadaten konsistent wiederherstellbar sein, weil sich beschädigte Daten über mehrere Agentenschritte fortsetzen können. Für Banken und Versicherer, die KI-Agenten einführen, lässt sich daraus eine Prüfliste für CISO und IT ableiten: Gilt die Rechtevergabe auch für Agentenzugriffe? Ist protokolliert, wer auf welche Daten zugegriffen hat? Wurde die Wiederherstellung samt Indizes getestet? Der Beitrag verweist auf die DSGVO und den EU AI Act als Grenzen der Datenverarbeitung, nennt aber keine konkreten Artikel oder Fristen.
Originalquelle: storage-insider.de, Gastbeitrag vom 30.10.2026 →
