FAQ · Anzeigen und Freigaben gegenüber der Aufsicht
Wie nutzen Versicherer das Solvency-II-Vorverfahren?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die BaFin bietet Versicherern ein Vorverfahren zu den neuen Proportionalitätsmaßnahmen des Solvency-II-Reviews an. Kleine und nicht komplexe Versicherer (SNCU) können bis zu zehn Maßnahmen nutzen, wenn sie das der BaFin anzeigen. Andere Versicherer (Non-SNCU) können mit Genehmigung bis zu sieben der zehn Erleichterungen nutzen. Große Versicherer können in der Regel keine nutzen.
Wer Anzeige oder Antrag vorab über das Melde-Portal einreicht, erhält vor dem 30. Januar 2027 die vorläufige Einschätzung der BaFin und nach Inkrafttreten automatisch den förmlichen Bescheid. Spätere Eingänge prüft die BaFin innerhalb der gesetzlichen Fristen, bis zum 30. Juli 2027 übergangsweise in vier statt zwei Monaten.
Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt sich eine feste Zuständigkeit in Risikomanagement und Compliance für die Unterlagen. Markus Junge empfiehlt, auch die Wirkung der überarbeiteten Volatilitätsanpassung im Risikomanagement zu beurteilen, weil sie in einzelnen Fällen überkompensieren kann.
In der Praxis
Die Geschäftsleitung legt fest, welche der zehn Maßnahmen das Haus nutzen will, und beauftragt Risikomanagement und Compliance mit den Unterlagen für Anzeige oder Antrag über das Melde-Portal.
- Das Haus ordnet sich als SNCU, Non-SNCU oder großer Versicherer ein.
- Ein Terminplan bis zum 30. Januar 2027 nennt Verantwortliche und Abgabedatum.
- Der tatsächliche Kapitalbedarf ist auch jenseits der regulatorischen Anforderungen bekannt.
Nachweis: Als Nachweis dienen der Beschluss der Geschäftsleitung, die eingereichte Anzeige oder der Antrag und das Informationsschreiben der BaFin.
