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FAQ · DORA in der Praxis

Welche IKT-Vorfälle muss ein Haus nach DORA melden, an wen und in welchen Fristen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Zu melden ist jeder als schwerwiegend eingestufte Vorfall. In Deutschland gehen die Meldungen an die BaFin. Sie leitet sie an alle weiteren zuständigen Behörden weiter, unter anderem an das Bundesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI). Wer unter DORA fällt, ist von der sonst geltenden Meldepflicht nach § 32 BSIG befreit.

Die Meldung umfasst Erst-, Zwischen- und Abschluss­mel­dung. Nach den Angaben der BaFin und den technischen Standards der europäischen Auf­sichts­be­hör­den gelten diese Fristen. Die Erstmeldung erfolgt grundsätzlich spätestens vier Stunden, nachdem der Vorfall als schwerwiegend klassifiziert wurde. Zugleich gilt eine Frist von spätestens 24 Stunden nach der Entdeckung. Die Zwi­schen­mel­dung folgt nach 72 Stunden. Die Abschluss­mel­dung folgt nach einem Monat.

Die IKT-Dritt­dienst­leis­ter selbst sind nicht mel­de­pflich­tig. Löst ein Vorfall bei einem Dienstleister ein relevantes Ereignis beim Finanz­un­ter­neh­men aus, gilt die Meldepflicht des Finanz­un­ter­neh­mens.

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