FAQ · DORA in der Praxis
Was schreibt DORA für Verträge mit IKT-Drittdienstleistern vor und wo stehen die Mindestinhalte (Artikel 30)?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
DORA und die technischen Regulierungsstandards (RTS) geben vor, wie Finanzunternehmen Verträge mit IKT-Drittdienstleistern gestalten müssen. Die BaFin hat eine Übersicht der Bestimmungen veröffentlicht, die nach DORA und den RTS mindestens in einem solchen Vertrag enthalten sein müssen. Die Fassung vom Juli 2025 berücksichtigt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/532 zur Unterauftragsvergabe.
Unterstützen die Dienstleistungen kritische oder wichtige Funktionen, gelten zusätzliche Anforderungen nach Artikel 30 Absatz 3. Nach Artikel 30 Absatz 2 Buchst. i ist zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen der Dienstleister an den Schulungen des Finanzunternehmens teilnimmt. Zu den vertraglichen Bestimmungen aus DORA gehört, dass sich der Dienstleister verpflichtet, bei IKT-Vorfällen, die seine Dienstleistung betreffen, Unterstützung zu leisten.
Artikel 30 Absatz 4 sieht vor, dass Finanzunternehmen und Dienstleister die Verwendung von Standardvertragsklauseln erwägen, die Behörden für bestimmte Dienstleistungen entwickelt haben.
Belege
- IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement, Vertragsgestaltung, BaFin
- IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement, Übersicht über Mindestvertragsinhalte, BaFin
- Mindestvertragsinhalte DORA, BaFin
- FAQs zu DORA, Verträge bei kritischen oder wichtigen Funktionen, BaFin
- FAQs zu DORA, Schulungen, BaFin
- DORA: Der Countdown läuft, Vertragsbestimmungen, BaFin
- FAQs zu DORA, Standardvertragsklauseln, BaFin
