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FAQ · DORA in der Praxis

Was schreibt DORA für Verträge mit IKT-Dritt­dienst­leis­tern vor und wo stehen die Min­dest­in­halte (Artikel 30)?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

DORA und die technischen Regu­lie­rungs­stan­dards (RTS) geben vor, wie Finanz­un­ter­neh­men Verträge mit IKT-Dritt­dienst­leis­tern gestalten müssen. Die BaFin hat eine Übersicht der Bestimmungen ver­öf­fent­licht, die nach DORA und den RTS mindestens in einem solchen Vertrag enthalten sein müssen. Die Fassung vom Juli 2025 berück­sich­tigt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/532 zur Unter­auf­trags­ver­gabe.

Unterstützen die Dienst­leis­tun­gen kritische oder wichtige Funktionen, gelten zusätzliche Anforderungen nach Artikel 30 Absatz 3. Nach Artikel 30 Absatz 2 Buchst. i ist zu vereinbaren, unter welchen Bedingungen der Dienstleister an den Schulungen des Finanz­un­ter­neh­mens teilnimmt. Zu den vertraglichen Bestimmungen aus DORA gehört, dass sich der Dienstleister verpflichtet, bei IKT-Vorfällen, die seine Dienst­leis­tung betreffen, Unterstützung zu leisten.

Artikel 30 Absatz 4 sieht vor, dass Finanz­un­ter­neh­men und Dienstleister die Verwendung von Stan­dard­ver­trags­klau­seln erwägen, die Behörden für bestimmte Dienst­leis­tun­gen entwickelt haben.

Belege