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FAQ · Verträge und laufende Steuerung

Wann bewertet Ihr Haus eine bezogene Dienst­leis­tung erneut?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Ein Änderungslog, das jedes auslösende Ereignis mit den geänderten Ent­schei­dun­gen verknüpft, zeigt der Aufsicht, dass die Neubewertung greift. Als Auslöser eignen sich eine wesentliche Leistungs- oder Ver­trags­än­de­rung, eine neue Untervergabe, ein Sicher­heits­vor­fall, ein veränderter Schutzbedarf und neue Abhän­gig­kei­ten.

Für Versicherer verlangt die Aufsicht bei wesentlichen Änderungen des Risikoprofils eine erneute Risikoanalyse und die Entscheidung über Fortführung oder Beendigung der Ausgliederung. Finanz­un­ter­neh­men sind verpflichtet, Änderungen bei vertraglichen Ver­ein­ba­run­gen über genutzte IKT-Dienst­leis­tun­gen umgehend in ihr Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter einzutragen. Tragfähig wird die Neubewertung, wenn Klas­si­fi­zie­rung, Risiken, Kontrollen und Regis­ter­ein­trag gemeinsam aktualisiert werden.

In der Praxis

Halten Sie Regeltermin und Ereig­nis­aus­lö­ser schriftlich fest.

  • Prüfen Sie bei jeder Änderung Klas­si­fi­zie­rung und Risiko gemeinsam.
  • Aktualisieren Sie Vertrag, Ausstiegsplan und Register im selben Zug.

Nachweis: Als Nachweis dient das Änderungslog mit den betroffenen Artefakten.

Belege