FAQ · Fit and Proper und persönliche Haftung
Welche Kenntnisse und Fortbildung zu IKT-Risiken verlangt das Aufsichtsrecht von Geschäftsleitern und Leitungsorganen?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die Kenntnisse müssen laufend aktuell bleiben. Zu DORA schreibt die Finanzaufsicht über die Unternehmensleitung: „Das erforderliche Know-how muss immer auf dem neuesten Stand sein.“ Die Aufgaben des Leitungsorgans erfordern laut der Aufsicht „ein tiefes Verständnis der Risiken“.
Das Kreditwesengesetz verpflichtet Banken, „angemessene personelle und finanzielle Ressourcen“ einzusetzen, damit Mitglieder der Geschäftsleitung die Fortbildung erhalten, „die zur Aufrechterhaltung ihrer fachlichen Eignung erforderlich ist, auch in Bezug auf IKT-Risiken“ (§ 25c Absatz 4). Für Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans gilt dasselbe mit dem Maßstab der „erforderlichen Sachkunde“ (§ 25d Absatz 4).
Bei Versicherern verlangt § 24 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes „berufliche Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen“ für eine „solide und umsichtige Leitung des Unternehmens“.
Belege
- DORA: Der Countdown läuft, BaFinJournal
- Was muss das Leitungsorgan künftig leisten?, BaFin
- Was muss das Leitungsorgan künftig leisten?, BaFin (Verständnis der Risiken)
- § 25c KWG, Gesetze im Internet (Überschrift)
- § 25c Absatz 4 KWG, Gesetze im Internet
- § 25d KWG, Gesetze im Internet (Überschrift)
- § 25d Absatz 4 KWG, Gesetze im Internet
- § 24 VAG, Gesetze im Internet (Überschrift)
- § 24 Absatz 1 VAG, Gesetze im Internet
