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FAQ · Fit and Proper und persönliche Haftung

Welche Kenntnisse und Fortbildung zu IKT-Risiken verlangt das Auf­sichts­recht von Geschäfts­lei­tern und Lei­tungs­or­ga­nen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die Kenntnisse müssen laufend aktuell bleiben. Zu DORA schreibt die Finanz­auf­sicht über die Unter­neh­mens­lei­tung: „Das erforderliche Know-how muss immer auf dem neuesten Stand sein.“ Die Aufgaben des Lei­tungs­or­gans erfordern laut der Aufsicht „ein tiefes Verständnis der Risiken“.

Das Kre­dit­we­sen­ge­setz verpflichtet Banken, „angemessene personelle und finanzielle Ressourcen“ einzusetzen, damit Mitglieder der Geschäfts­lei­tung die Fortbildung erhalten, „die zur Auf­recht­erhal­tung ihrer fachlichen Eignung erforderlich ist, auch in Bezug auf IKT-Risiken“ (§ 25c Absatz 4). Für Mitglieder des Verwaltungs- oder Auf­sichts­or­gans gilt dasselbe mit dem Maßstab der „erfor­der­li­chen Sachkunde“ (§ 25d Absatz 4).

Bei Versicherern verlangt § 24 Absatz 1 des Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­set­zes „berufliche Qua­li­fi­ka­tio­nen, Kenntnisse und Erfahrungen“ für eine „solide und umsichtige Leitung des Unternehmens“.

Belege