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FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen

Wie belegt die Geschäfts­lei­tung eine ord­nungs­ge­mäße Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion in fünf Bereichen vor der Jah­res­ab­schluss­prü­fung?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die BaFin hat am 30.10.2026 angeordnet, dass die LeasAG Leasing Akti­en­ge­sell­schaft ihre Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion in Ordnung bringt. Die Jah­res­ab­schluss­prü­fun­gen 2024 und 2025 hatten Mängel in fünf Bereichen ergeben: Aufbau- und Ablauf­or­ga­ni­sa­tion, Risi­ko­trag­fä­hig­keit, Risi­ko­con­trol­ling, Compliance und Interne Revision. Bestands­kräf­tig ist der Bescheid seit dem 5. Oktober 2026.

Daraus folgt eine Prüfliste für Geschäfts­lei­tung und Leiter Compliance. Jeder der fünf Bereiche braucht eine benannte Zuständigkeit, eine aktuelle Dokumentation und einen Nachweis, dass das Kon­troll­sys­tem wirkt. Die Prüfung findet im Haus statt, bevor der Abschluss­prü­fer Mängel feststellt.

Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hilft eine Matrix mit einem Ver­ant­wort­li­chen je Zeile. Markus Junge empfiehlt, Lücken vor der nächsten Jah­res­ab­schluss­prü­fung zu schließen und die Matrix regelmäßig in der Geschäfts­lei­tung zu besprechen.

In der Praxis

Die Geschäfts­lei­tung legt eine Matrix mit den fünf Bereichen an und benennt für jede Zeile eine ver­ant­wort­li­che Person.

  • Zu jedem Bereich liegt eine aktuelle Dokumentation der Aufbau- und Ablauf­or­ga­ni­sa­tion vor.
  • Risi­ko­trag­fä­hig­keit und Risi­ko­con­trol­ling haben je einen Ver­ant­wort­li­chen und einen festen Berichtsweg an die Geschäfts­lei­tung.
  • Compliance und Interne Revision zeigen anhand eigener Prü­fungs­er­geb­nisse, dass Fest­stel­lun­gen nachverfolgt und abgestellt werden.

Nachweis: Als Nachweis dienen die ausgefüllte Matrix, der Beschluss der Geschäfts­lei­tung dazu und die Protokolle der Nach­ver­fol­gung vor der Jah­res­ab­schluss­prü­fung.

Belege