FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen
Wie belegt die Geschäftsleitung eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation in fünf Bereichen vor der Jahresabschlussprüfung?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die BaFin hat am 30.10.2026 angeordnet, dass die LeasAG Leasing Aktiengesellschaft ihre Geschäftsorganisation in Ordnung bringt. Die Jahresabschlussprüfungen 2024 und 2025 hatten Mängel in fünf Bereichen ergeben: Aufbau- und Ablauforganisation, Risikotragfähigkeit, Risikocontrolling, Compliance und Interne Revision. Bestandskräftig ist der Bescheid seit dem 5. Oktober 2026.
Daraus folgt eine Prüfliste für Geschäftsleitung und Leiter Compliance. Jeder der fünf Bereiche braucht eine benannte Zuständigkeit, eine aktuelle Dokumentation und einen Nachweis, dass das Kontrollsystem wirkt. Die Prüfung findet im Haus statt, bevor der Abschlussprüfer Mängel feststellt.
Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hilft eine Matrix mit einem Verantwortlichen je Zeile. Markus Junge empfiehlt, Lücken vor der nächsten Jahresabschlussprüfung zu schließen und die Matrix regelmäßig in der Geschäftsleitung zu besprechen.
In der Praxis
Die Geschäftsleitung legt eine Matrix mit den fünf Bereichen an und benennt für jede Zeile eine verantwortliche Person.
- Zu jedem Bereich liegt eine aktuelle Dokumentation der Aufbau- und Ablauforganisation vor.
- Risikotragfähigkeit und Risikocontrolling haben je einen Verantwortlichen und einen festen Berichtsweg an die Geschäftsleitung.
- Compliance und Interne Revision zeigen anhand eigener Prüfungsergebnisse, dass Feststellungen nachverfolgt und abgestellt werden.
Nachweis: Als Nachweis dienen die ausgefüllte Matrix, der Beschluss der Geschäftsleitung dazu und die Protokolle der Nachverfolgung vor der Jahresabschlussprüfung.
