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FAQ · DORA in der Praxis

Was bedeutet Kon­zen­tra­ti­ons­ri­siko bei IKT-Dienst­leis­tern und was verlangt DORA dazu?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Auch wenn zahlreiche Finanz­un­ter­neh­men auf eine geringe Zahl von Dienst­leis­tern auslagern, besteht nicht immer ein Kon­zen­tra­ti­ons­ri­siko. Nach der BaFin kommt es darauf an, ob das Angebot des Dienst­leis­ters so speziell ist, dass die Finanz­un­ter­neh­men bei ihren kritischen oder wichtigen Funktionen von ihm abhängig sind. Ein Abhän­gig­keits­ver­hält­nis entsteht, wenn Finanz­un­ter­neh­men die Dienst­leis­tung faktisch nicht selbst erbringen können oder dies wirt­schaft­lich nicht sinnvoll erscheint und ein Wechsel mangels Alternativen nicht möglich oder praktisch sehr schwierig ist.

DORA verlangt, die Risiken aus der Abhängigkeit bereits vor Ver­trags­ab­schluss zu bewerten und die IKT-Ver­trags­be­zie­hun­gen in ein Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter einzutragen. Mit dem Register erkennen Häuser Kon­zen­tra­tio­nen und geografische Abhän­gig­kei­ten. Die Aufsicht kann damit Kon­zen­tra­ti­ons­ri­si­ken auf Unternehmens-, Sektor- und Finanz­mark­tebene untersuchen.

Dazu kommt ein europäisches Über­wa­chungs­rah­men­werk für kritische IKT-Dritt­dienst­leis­ter. Die Verantwortung der Finanz­un­ter­neh­men bleibt voll­um­fäng­lich bestehen.

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