
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht ESMA richtet eine koordinierte Aufsichtsmaßnahme (Common Supervisory Action) erstmals gezielt auf die digitale operationelle Resilienz von Kryptoverwahrstellen. Die Aufsicht erhöht damit den Druck auf Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Banken und Finanzdienstleister mit Kryptoaktivitäten sollten die Maßnahme nicht ignorieren. Einordnung von Qvestcon, so gehen Praktiker vor: Zuerst klären Vorstand oder COO, welche Verwahrleistungen im Haus und welche bei Dritten laufen. Danach prüfen IT-Sicherheit und Auslagerungsmanagement, ob jeder Verwahrdienstleister im IKT-Register geführt ist und ob Ausfall- und Notfallszenarien getestet sind. Zuletzt benennt die Compliance je Verwahrleistung einen Verantwortlichen. Umgesetzt ist das, wenn für jede Verwahrleistung ein getesteter Notfallplan und ein abrufbarer Nachweis vorliegen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hat sich bewährt, solche Nachweise schon vor einer Prüfung bereitzuhalten. Fristen und Prüfumfang der Maßnahme nennt die Quelle nicht. Beides bleibt offen.
