
Ein Server in der EU beseitigt die Reichweite fremden Rechts nicht automatisch. Das stellt Georg Raiser, Geschäftsführer DACH von AtlasEdge, in einem Beitrag im dotmagazine vom Oktober 2026 fest. Der US CLOUD Act kann Anbieter unter US-Recht verpflichten, Daten herauszugeben, die sie besitzen oder kontrollieren, unabhängig vom Speicherort. Für die Prüfung von Auslagerungen und Rechenzentrumsleistungen folgen daraus fünf Prüfpunkte beim Betreiber: Rechtsordnung, Eigentum und Kontrolle, Zugriffsrechte, Unterauftragnehmer und Vertragsmodell. Der Standort bildet nur die Grundlage. Der Beitrag nennt auch die Kapazitätslage: Nach einer Prognose von CBRE sinkt der Leerstand in Europa bis Jahresende 2026 auf 6 Prozent. In Dublin meldet Knight Frank 1,3 Prozent. Die europäischen Tier-2-Märkte lieferten 2024 rund 850 Megawatt, die Tier-1-Märkte Frankfurt, London, Amsterdam, Paris und Dublin rund 3.610 Megawatt. Wer Wechselmöglichkeiten braucht, sollte Ausweichkapazität deshalb früh klären. Colocation trennt den Betrieb der Anlage von der Kontrolle über die IT und lässt dem Kunden mehr Kontrolle als die Public Cloud. Der Autor ist Geschäftsführer eines Rechenzentrumsbetreibers. Die Einschätzung ist ein Fachbeitrag und keine Rechtsauskunft.
Originalquelle: dotmagazine (eco – Verband der Internetwirtschaft) →
