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KI im Recruiting: Wer Bewerber offen informiert

Ein HR-Soft­ware­an­bie­ter hat in einem KI-Transparenz-Index untersucht, wie offen die 25 größten deutschen Arbeitgeber mit dem KI-Einsatz im Bewer­bungs­pro­zess umgehen. Bewertet wurden vier Bereiche mit höchstens 30 Punkten: Daten­schutz­hin­weise, Transparenz im Bewer­bungs­ab­lauf, Transparenz zur eingesetzten Recruiting-Software und unter­neh­mens­weite KI-Steuerung. Die Allianz erreichte mit 26 Punkten den Höchstwert, Deutsche Telekom und SAP kamen auf je 20, Aldi Nord auf einen Punkt. 21 der 25 Unternehmen nutzen eine Bewer­ber­soft­ware, die zumindest theoretisch KI-Funktionen unterstützt, nur vier kommunizieren diese offen. Meist erfahren Bewerber vom KI-Einsatz nur über die Daten­schutz­hin­weise. Für Banken und Versicherer folgt daraus eine klare Aufgabe: Erfassen, welche KI-Funktionen die Recruiting-Software tatsächlich nutzt, die Daten­schutz­hin­weise dazu prüfen und den KI-Einsatz dort offenlegen, wo Bewerber sich informieren. Ein doku­men­tier­ter Überblick über alle KI-Anwendungen im Haus erleichtert das. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

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Drei Kernzahlen: 21 von 25 Arbeitgebern nutzen Bewerbersoftware mit KI-Funktionen, 4 davon kommunizieren sie offen, der Höchstwert im Index liegt bei 26 von 30 Punkten.

Ein HR-Soft­ware­an­bie­ter hat in einem KI-Transparenz-Index untersucht, wie offen die 25 größten deutschen Arbeitgeber mit dem KI-Einsatz im Bewer­bungs­pro­zess umgehen. Bewertet wurden vier Bereiche mit höchstens 30 Punkten: Daten­schutz­hin­weise, Transparenz im Bewer­bungs­ab­lauf, Transparenz zur eingesetzten Recruiting-Software und unter­neh­mens­weite KI-Steuerung. Die Allianz erreichte mit 26 Punkten den Höchstwert, Deutsche Telekom und SAP kamen auf je 20, Aldi Nord auf einen Punkt. 21 der 25 Unternehmen nutzen eine Bewer­ber­soft­ware, die zumindest theoretisch KI-Funktionen unterstützt, nur vier kommunizieren diese offen. Meist erfahren Bewerber vom KI-Einsatz nur über die Daten­schutz­hin­weise. Für Banken und Versicherer folgt daraus eine klare Aufgabe: Erfassen, welche KI-Funktionen die Recruiting-Software tatsächlich nutzt, die Daten­schutz­hin­weise dazu prüfen und den KI-Einsatz dort offenlegen, wo Bewerber sich informieren. Ein doku­men­tier­ter Überblick über alle KI-Anwendungen im Haus erleichtert das. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

Ori­gi­nal­quelle: t3n →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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