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KI-Agenten in Geschäfts­sys­te­men: Oracle setzt auf Berech­ti­gun­gen und menschliche Freigabe

Oracle hat auf der Oracle AI World am 27. Oktober drei Neuerungen vorgestellt: Über einen Workspace sollen Beschäftigte aus ChatGPT heraus auf Geschäfts­sys­teme zugreifen und autorisierte Abläufe ausführen. Ein App Composer soll KI-erstellte Anwendungen unter Kontrolle der Unternehmens-IT betreiben. Ein verwalteter Sicher­heits­dienst soll Angriffspfade prüfen. Bestehende Berech­ti­gun­gen, Freigaben und Kontrollen sollen dabei erhalten bleiben, kritische Aktionen soll ein Mensch vor der Ausführung freigeben. Einen Starttermin für den Sicher­heits­dienst nennt Oracle nicht, auch Termine zur allgemeinen Verfügbarkeit und Preise bleiben offen. Für Banken und Versicherer, die ähnliche Angebote prüfen, sind drei Fragen der Einstieg: Welche Berech­ti­gun­gen erhält der Agent? Welche Aktionen brauchen eine menschliche Freigabe? Und wo wird jede Aktion protokolliert? Diese Antworten sollten vor einem Pilotbetrieb schriftlich vorliegen.

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Oracle hat auf der Oracle AI World am 27. Oktober drei Neuerungen vorgestellt: Über einen Workspace sollen Beschäftigte aus ChatGPT heraus auf Geschäfts­sys­teme zugreifen und autorisierte Abläufe ausführen. Ein App Composer soll KI-erstellte Anwendungen unter Kontrolle der Unternehmens-IT betreiben. Ein verwalteter Sicher­heits­dienst soll Angriffspfade prüfen. Bestehende Berech­ti­gun­gen, Freigaben und Kontrollen sollen dabei erhalten bleiben, kritische Aktionen soll ein Mensch vor der Ausführung freigeben. Einen Starttermin für den Sicher­heits­dienst nennt Oracle nicht, auch Termine zur allgemeinen Verfügbarkeit und Preise bleiben offen. Für Banken und Versicherer, die ähnliche Angebote prüfen, sind drei Fragen der Einstieg: Welche Berech­ti­gun­gen erhält der Agent? Welche Aktionen brauchen eine menschliche Freigabe? Und wo wird jede Aktion protokolliert? Diese Antworten sollten vor einem Pilotbetrieb schriftlich vorliegen.

Ori­gi­nal­quelle: heise online →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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