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Digitale Souveränität: Drei Eigenschaften statt Autarkie

Nach Angabe des Autors fließen jährlich rund 225 Milliarden Euro aus öffentlicher Hand und europäischer Wirtschaft in US-amerikanische Cloud-Dienste, oft ohne Plan B. Das schreibt der Field CTO eines europäischen Cloud-Anbieters in einem Gastbeitrag. Der Beitrag ist eine Anbie­ter­po­si­tion, keine unabhängige Marktanalyse. Der Autor versteht digitale Souveränität nicht als vollständige Autarkie von den US-Hyperscalern. Er beschreibt drei Eigenschaften. Erstens Über­le­bens­fä­hig­keit: Geschäfts­kri­ti­sche Daten und Geschäfts­vor­fälle müssen in einer Infrastruktur liegen, die weiterläuft. Zweitens Hand­lungs­frei­heit: Vendor-Lock-ins werden vermieden, und eine zweite Alter­na­tiv­lö­sung steht jederzeit bereit. Drittens Transparenz, für die er Open Source als wesentlichen Baustein nennt. Für den Weg aus bestehenden Abhän­gig­kei­ten nennt der Beitrag zwei praktische Ansatzpunkte. Wer cloud-nativ entwickelt, kann nach Darstellung des Autors oft mit denselben Werkzeugen auf einer anderen Plattform neu bereitstellen. Außerdem sollten Daten mit hohem Schutzbedarf für geistiges Eigentum oder mit Daten­schutz­be­zug sauber getrennt in europäischer Infrastruktur liegen. Einordnung von Qvestcon: Für IKT-Sourcing in Banken und Versicherern ist die Frage der zweiten Alter­na­tiv­lö­sung praktisch prüfbar. Sie lässt sich je kritischem Dienst klären: Gibt es eine Aus­stiegs­op­tion, und liegen die Daten so getrennt, dass ein Wechsel möglich wäre?

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Nach Angabe des Autors fließen jährlich rund 225 Milliarden Euro aus öffentlicher Hand und europäischer Wirtschaft in US-amerikanische Cloud-Dienste, oft ohne Plan B. Das schreibt der Field CTO eines europäischen Cloud-Anbieters in einem Gastbeitrag. Der Beitrag ist eine Anbie­ter­po­si­tion, keine unabhängige Marktanalyse. Der Autor versteht digitale Souveränität nicht als vollständige Autarkie von den US-Hyperscalern. Er beschreibt drei Eigenschaften. Erstens Über­le­bens­fä­hig­keit: Geschäfts­kri­ti­sche Daten und Geschäfts­vor­fälle müssen in einer Infrastruktur liegen, die weiterläuft. Zweitens Hand­lungs­frei­heit: Vendor-Lock-ins werden vermieden, und eine zweite Alter­na­tiv­lö­sung steht jederzeit bereit. Drittens Transparenz, für die er Open Source als wesentlichen Baustein nennt. Für den Weg aus bestehenden Abhän­gig­kei­ten nennt der Beitrag zwei praktische Ansatzpunkte. Wer cloud-nativ entwickelt, kann nach Darstellung des Autors oft mit denselben Werkzeugen auf einer anderen Plattform neu bereitstellen. Außerdem sollten Daten mit hohem Schutzbedarf für geistiges Eigentum oder mit Daten­schutz­be­zug sauber getrennt in europäischer Infrastruktur liegen. Einordnung von Qvestcon: Für IKT-Sourcing in Banken und Versicherern ist die Frage der zweiten Alter­na­tiv­lö­sung praktisch prüfbar. Sie lässt sich je kritischem Dienst klären: Gibt es eine Aus­stiegs­op­tion, und liegen die Daten so getrennt, dass ein Wechsel möglich wäre?

Ori­gi­nal­quelle: Datacenter-Insider →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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