
Anthropic hat seinen Börsenprospekt veröffentlicht und warnt darin vor einem katastrophalen KI-Vorfall. Selbst der gesamten Versicherungsbranche könnten dafür die Kapazitäten oder Fachkenntnisse fehlen, um angemessenen Versicherungsschutz anzubieten. Der Prospekt nennt weitere Zahlen, die für das Drittparteirisiko von Banken und Versicherern relevant sind. In den ersten neun Monaten 2026 entfielen nach Schätzung des Unternehmens fünf bis sieben Prozent des Umsatzes auf Kunden mit festgestellten Verstößen gegen Nutzungsrichtlinien. Die fünf größten Kunden machten rund 25 Prozent des Umsatzes aus. 48 Prozent des Umsatzes im ersten Halbjahr 2026 liefen über Plattformen von Cloud-Anbietern. Nach dem Börsengang sollen die sieben Gründer gemeinsam 50,1 Prozent der Stimmrechte bei allgemeinen Aktionärsabstimmungen kontrollieren. Ein fester Termin für den Börsengang steht laut Quelle noch nicht fest. Einordnung von Qvestcon für Versicherer und Banken: Wer KI-Dienste eines externen Anbieters einsetzt, sollte drei Fragen klären. Erstens, ob der Dienst im IKT-Register nach DORA mit seinen Unterauftragnehmern erfasst ist. Zweitens, ob für Ausfall oder Fehlverhalten ein Ausstiegs- und Ersatzplan besteht. Drittens, ob die Haftungsfolgen eines KI-Fehlers in der Risikoinventur und im Versicherungsprogramm des eigenen Hauses berücksichtigt sind. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, diese Prüfung jährlich und bei jedem neuen KI-Einsatz anzustoßen.
