FAQ · Datenschutz, Informationssicherheit und Notfallmanagement
Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Nach § 38 BDSG müssen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter einen Datenschutzbeauftragten benennen, sobald sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten gilt die Pflicht, wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen oder wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zur Übermittlung, zur anonymisierten Übermittlung oder für die Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nennt zwei weitere Auslöser aus Artikel 37 Absatz 1: eine Kerntätigkeit in umfangreicher, regelmäßiger und systematischer Überwachung betroffener Personen und eine Kerntätigkeit in umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Die Hauptverantwortung wandert nicht mit. Sie verbleibt nach Angabe des Landesamts stets bei der Organisation beziehungsweise deren Leitung.
Belege
- § 38 BDSG, Gesetze im Internet
- § 38 BDSG, Gesetze im Internet
- Datenschutzbeauftragter, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Datenschutzbeauftragter, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Datenschutzbeauftragter, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Datenschutzbeauftragter, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
