FAQ · Konzern, Rollen und Mandanten
Was macht eine Leistung innerhalb der Gruppe tragfähig: Vertrag und Risikobeurteilung je empfangender Rechtseinheit?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Eine Leistung innerhalb der Gruppe wird tragfähig, wenn Vertrag und Risikobeurteilung bei jeder empfangenden Rechtseinheit liegen. Der Konzernbezug schließt die Auslagerung nicht aus. Nach dem Rundschreiben der Aufsicht zum Risikomanagement der Banken können zivilrechtliche Gestaltungen und Vereinbarungen das Vorliegen einer Auslagerung nicht von vornherein ausschließen. Die Risikoanalyse folgt gruppenweit einheitlichen Rahmenvorgaben und die Bank legt eigenverantwortlich fest, welche Auslagerungen wesentlich sind.
Auch bei einem zentralen Auslagerungsunternehmen in der Gruppe sind die Bedingungen einschließlich der finanziellen Bedingungen festzulegen. Für Versicherer gilt: Gruppeninterne Ausgliederungen dürfen nicht generell mit weniger Sorgfalt und einer weniger intensiven Überwachung einhergehen. Bei IKT-Leistungen kommt hinzu, dass die Regeln zum IKT-Drittparteienrisikomanagement grundsätzlich auch für gruppeninterne IKT-Drittdienstleister gelten. Eine Konzernrichtlinie liefert den Rahmen. Die einzelne Leistung braucht ihre eigene Beziehung mit Vertragsanlage.
In der Praxis
Eine reale Konzernleistung wird vom Vertrag bis zum technischen Betriebspartner durchgezeichnet.
- Empfänger, Vertragspartner und operativer Erbringer sind je Leistung benannt.
- Die individuelle Leistungsanlage zeigt Leistungsumfang, Entgelte, Servicewerte, Rechte und Ausstieg je Beziehung.
- Einordnung und Risiko sind je Rechtseinheit freigegeben.
Nachweis: Als Nachweis dienen eine Beziehungskarte, die Vertragsanlage und die Risikoentscheidung der empfangenden Rechtseinheit.
Belege
- MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Auslagerung, BaFin
- MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Risikoanalyse, BaFin
- MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Wesentlichkeit, BaFin
- MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, zentrales Auslagerungsunternehmen, BaFin
- BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäftsorganisation, Randnummer 235
- BaFin, IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement, gruppeninterne Dienstleister
