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FAQ · Konzern, Rollen und Mandanten

Was macht eine Leistung innerhalb der Gruppe tragfähig: Vertrag und Risi­ko­be­ur­tei­lung je empfangender Rechtseinheit?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Eine Leistung innerhalb der Gruppe wird tragfähig, wenn Vertrag und Risi­ko­be­ur­tei­lung bei jeder empfangenden Rechtseinheit liegen. Der Konzernbezug schließt die Auslagerung nicht aus. Nach dem Rundschreiben der Aufsicht zum Risi­ko­ma­nage­ment der Banken können zivil­recht­li­che Gestaltungen und Ver­ein­ba­run­gen das Vorliegen einer Auslagerung nicht von vornherein ausschließen. Die Risikoanalyse folgt gruppenweit einheitlichen Rah­men­vor­ga­ben und die Bank legt eigen­ver­ant­wort­lich fest, welche Auslagerungen wesentlich sind.

Auch bei einem zentralen Aus­la­ge­rungs­un­ter­neh­men in der Gruppe sind die Bedingungen ein­schließ­lich der finanziellen Bedingungen festzulegen. Für Versicherer gilt: Grup­pen­in­terne Aus­glie­de­run­gen dürfen nicht generell mit weniger Sorgfalt und einer weniger intensiven Überwachung einhergehen. Bei IKT-Leistungen kommt hinzu, dass die Regeln zum IKT-Dritt­par­tei­en­ri­si­ko­ma­nage­ment grundsätzlich auch für grup­pen­in­terne IKT-Dritt­dienst­leis­ter gelten. Eine Kon­zern­richt­li­nie liefert den Rahmen. Die einzelne Leistung braucht ihre eigene Beziehung mit Ver­trags­an­lage.

In der Praxis

Eine reale Kon­zern­leis­tung wird vom Vertrag bis zum technischen Betriebs­part­ner durch­ge­zeich­net.

  • Empfänger, Ver­trags­part­ner und operativer Erbringer sind je Leistung benannt.
  • Die individuelle Leis­tungs­an­lage zeigt Leis­tungs­um­fang, Entgelte, Servicewerte, Rechte und Ausstieg je Beziehung.
  • Einordnung und Risiko sind je Rechtseinheit freigegeben.

Nachweis: Als Nachweis dienen eine Bezie­hungs­karte, die Ver­trags­an­lage und die Risi­koent­schei­dung der empfangenden Rechtseinheit.

Belege