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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

Auslagerung, Ausgliederung, kritische oder wichtige Funktion: Welcher Begriff gilt für Banken, welcher für Versicherer und welcher nach DORA?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Der Begriff hängt vom Gesetz ab. Für Banken spricht § 25b KWG von der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen und stellt darauf ab, ob diese wesentlich sind. Für Versicherer spricht § 32 VAG von der Ausgliederung wichtiger Funktionen und Ver­si­che­rungs­tä­tig­kei­ten. Die Ausgliederung ist eine Vereinbarung jeglicher Form, nach der ein Dienstleister einen Prozess, eine Dienst­leis­tung oder eine Tätigkeit erbringt, die das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men sonst selbst erbringen würde (§ 7 Nr. 2 VAG).

DORA verwendet einen dritten Begriff: kritische oder wichtige Funktionen. Die EBA beschreibt sie als Funktionen, deren Störung die Leistung eines Finanz­un­ter­neh­mens wesentlich beein­träch­ti­gen würde. Die Aufsicht stellt klar, dass das Risi­ko­ma­nage­ment nach DORA die sektoralen Regelungen zu Auslagerungen oder Aus­glie­de­run­gen ergänzt. Beide Regelwerke sind grundsätzlich parallel zu beachten.

Belege