FAQ · Auslagerung und Dienstleistersteuerung
Auslagerung, Ausgliederung, kritische oder wichtige Funktion: Welcher Begriff gilt für Banken, welcher für Versicherer und welcher nach DORA?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Der Begriff hängt vom Gesetz ab. Für Banken spricht § 25b KWG von der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen und stellt darauf ab, ob diese wesentlich sind. Für Versicherer spricht § 32 VAG von der Ausgliederung wichtiger Funktionen und Versicherungstätigkeiten. Die Ausgliederung ist eine Vereinbarung jeglicher Form, nach der ein Dienstleister einen Prozess, eine Dienstleistung oder eine Tätigkeit erbringt, die das Versicherungsunternehmen sonst selbst erbringen würde (§ 7 Nr. 2 VAG).
DORA verwendet einen dritten Begriff: kritische oder wichtige Funktionen. Die EBA beschreibt sie als Funktionen, deren Störung die Leistung eines Finanzunternehmens wesentlich beeinträchtigen würde. Die Aufsicht stellt klar, dass das Risikomanagement nach DORA die sektoralen Regelungen zu Auslagerungen oder Ausgliederungen ergänzt. Beide Regelwerke sind grundsätzlich parallel zu beachten.
Belege
- § 25b Absatz 1 KWG, Gesetze im Internet
- § 32 Absatz 3 VAG, Gesetze im Internet
- § 7 Nummer 2 VAG, Gesetze im Internet
- BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäftsorganisation, Randnummer 200
- EBA, Pressemitteilung zu den Leitlinien zum Management von Drittparteienrisiken (englisch)
- BaFin, FAQs zu DORA, Management des IKT-Drittparteienrisikos
