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FAQ · Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer

Wie behält Ihr Haus die Kette im Blick, wenn ein Anbieter weitere Dienstleister einsetzt?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Eine Unter­ver­ga­be­kette bleibt steuerbar, wenn Ihr Haus für jeden Unter­auf­trag­neh­mer Leistungsteil, Standort, Datenzugriff und Bedeutung für die unterstützte Funktion kennt. Unterstützen die IKT-Dienst­leis­tun­gen kritische oder wichtige Funktionen, verlangt die Aufsicht von Finanz­un­ter­neh­men, die Risiken aus der Untervergabe zu überwachen und zu steuern und dabei den ent­spre­chen­den RTS zu beachten. Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/532 regelt diese Unter­auf­trags­ver­gabe.

Das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter soll für solche Dienst­leis­tun­gen sämtliche Unter­auf­trag­neh­mer enthalten, die die Erbringung wirksam unterstützen; nach dem Rundschreiben 09/2025 (VA) der BaFin muss bei Versicherern zumindest das zuständige Mitglied der Geschäfts­lei­tung die Sub-Delegation einer wichtigen Funktion vorab genehmigen.

In der Praxis

Lösen Sie bei jeder Änderung der Unter­ver­ga­be­kette eine Neubewertung aus.

  • Erfassen Sie Leistungsteil und Datenzugriff je Unter­auf­trag­neh­mer.
  • Prüfen Sie, ob Änderungs- und Kon­troll­rechte in der Kette durchsetzbar bleiben.
  • Melden Sie jede Ket­ten­än­de­rung zur Neubewertung an die zuständigen Stellen.

Nachweis: Als Nachweis dient die aktuelle Unter­ver­ga­be­kette mit Ver­ant­wort­li­chem.

Belege