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FAQ · Regelwerke im Überblick

Was regeln die MaGo für Versicherer und was hat die Neufassung geändert?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die MaGo für Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men unter Solvabilität II sind das Rundschreiben 09/2025 (VA) der BaFin. Es gibt Hinweise zur Auslegung der Vorschriften über die Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion im VAG und in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 und legt sie für die BaFin verbindlich aus. Die Gesamt­ver­ant­wor­tung der Geschäfts­lei­tung besteht unabhängig von einer Res­sort­ver­tei­lung. Beziehen sich Anforderungen ausdrücklich auf Lei­tungs­auf­ga­ben der gesamten Geschäfts­lei­tung, kann sie diese Verantwortung nicht delegieren, auch nicht auf einzelne Mitglieder.

Das Rundschreiben trat am 14.10.2025 in Kraft. Es hob das Rundschreiben 02/2017 (VA) auf. Grundlegende inhaltliche Änderungen hat die BaFin nach eigenen Angaben nicht vorgenommen. Neu sind Hinweise zum Umgang mit Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken und ein ergänzter Abschnitt zu auto­ma­ti­sier­ten Geschäfts­ab­läu­fen verbindet die allgemeinen Regelungen zur Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion mit den Anforderungen aus DORA und der KI-Verordnung. Einzelne Themen hat die BaFin herausgelöst und in separate Ver­öf­fent­li­chun­gen überführt.

Belege