FAQ · Auslagerung und Dienstleistersteuerung
Gelten Auslagerungen innerhalb der Gruppe als Auslagerung?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Ja, die Aufsicht nimmt sie nicht aus. Für Banken umfasst das Auslagerungsregister nach dem Rundschreiben zum Risikomanagement alle Auslagerungsvereinbarungen, einschließlich der Vereinbarungen mit Auslagerungsunternehmen innerhalb einer Gruppe oder eines Verbundes. Für Versicherer dürfen gruppeninterne Ausgliederungen nicht generell mit weniger Sorgfalt und einer weniger intensiven Überwachung einhergehen und sie können nicht ohne weiteres als nicht wichtig eingestuft werden.
Erleichterungen gibt es im Einzelfall. Nach dem MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA) kann bei gruppen- und verbundinternen Auslagerungen von Banken auf Ausstiegsprozesse und Handlungsoptionen verzichtet werden. Nach § 32 VAG ist ein Weisungsrecht nicht erforderlich, wenn im Rahmen einer steuerlichen Organschaft Funktionen auf eine Muttergesellschaft ausgegliedert werden, die sich vertraglich den gleichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterwirft.
Auch die Regeln zum IKT-Drittparteienrisikomanagement gelten nach der Aufsicht grundsätzlich für gruppeninterne IKT-Drittdienstleister. Ein reduziertes Risiko, etwa durch geeignete Durchgriff- oder Kontrollmöglichkeiten, kann proportional berücksichtigt werden.
Stand: MaRisk in der Fassung des Rundschreibens 06/2024 (BA). Die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle veröffentlicht; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
Belege
- BaFin, MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Auslagerungsregister
- BaFin, MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Ausstiegsprozesse
- BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäftsorganisation, Randnummer 235
- § 32 VAG, Überschrift der Norm, Gesetze im Internet
- § 32 Absatz 4 VAG, Gesetze im Internet
- BaFin, IKT-Risikomanagement und IKT-Drittparteienrisikomanagement, gruppeninterne Dienstleister
- BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Titel der Veröffentlichung
- BaFin, neunte MaRisk-Novelle, Veröffentlichung im Juni 2026
