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FAQ · Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer

Was gehört zur geordneten Beendigung einer Dienst­leis­tung?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Eine geordnete Beendigung beginnt mit einer Entscheidung, die vor der Kün­di­gungs­frist fällt. Bei wesentlichen Auslagerungen enthält der Vertrag einer Bank Kün­di­gungs­rechte und angemessene Kün­di­gungs­fris­ten und das Haus trifft für die beabsichtigte Beendigung Vorkehrungen, damit Kontinuität und Qualität erhalten bleiben. Ein Versicherer legt in den Aus­glie­de­rungs­leit­li­nien dar, wie Kontinuität und ungeminderte Qualität auch nach dem Ende der Ver­trags­be­zie­hung sicher­ge­stellt werden.

Zur Beendigung gehören Übergabe oder Rückführung, Datenrückgabe und Löschung, Zugangsabbau, offene Vorfälle, die Prüfung erfor­der­li­cher Anzeigen und die Pflege des Registers. Der Regis­ter­ein­trag bleibt bestehen, bis die Leistung tatsächlich geschlossen ist.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA); die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht und maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

In der Praxis

Eine Exit-Checkliste mit Nachweisen und Abschluss­frei­gabe führt durch die Beendigung.

  • Kün­di­gungs­frist und Ent­schei­dungs­ter­min sind geplant.
  • Daten, Zugänge und Leistung sind übergeben.
  • Register und Nachweise sind nach dem tatsächlichen Abschluss geschlossen.

Nachweis: Als Nachweis liegt ein Abschluss­pro­to­koll mit Daten- und Zugangs­be­stä­ti­gung vor.

Belege