FAQ · Ausstieg, Notfall und Unterauftragnehmer
Woran erkennt Ihr Haus, ob ein Ausstiegsplan tatsächlich umsetzbar ist?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Ein Ausstiegsplan ist umsetzbar, wenn er als Ablauf mit Dauer, Ressourcen und Pufferzeit durchgerechnet ist. Für unerwartete Beendigungen wesentlicher Auslagerungen, die die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen können, prüft und verabschiedet eine Bank etwaige Handlungsoptionen auf ihre Durchführbarkeit und überprüft sie regelmäßig und anlassbezogen. Ein Versicherer berücksichtigt in den Notfallplänen, wie wichtige Funktionen auf einen anderen Dienstleister übertragen oder in den Geschäftsbetrieb wieder eingegliedert werden können.
Das Planspiel legt ein realistisches Worst-Case-Szenario fest und vergleicht die Rückholung ins Haus mit dem Wechsel zu einem Ersatzanbieter. Je Schritt stehen Dauer, Ressourcen, Daten, Zugänge und Abhängigkeiten fest. Die gesamte Umstellungsdauer wird der tolerierbaren Unterbrechung gegenübergestellt. Eine negative oder nur theoretische Pufferzeit ist eine konkrete Maßnahme und kein grüner Plan.
Stand: MaRisk in der Fassung des Rundschreibens 06/2024 (BA); die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle veröffentlicht und maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.
In der Praxis
Im Planspiel werden Zeitbedarf, verfügbare Pufferzeit und ungeklärte Voraussetzungen protokolliert.
- Worst Case und Handlungsoption sind festgelegt.
- Zeit und Ressourcen sind je Schritt summiert.
- Pufferzeit und technische Annahmen sind getestet.
Nachweis: Als Nachweis liegt ein Exit-Zeitplan mit validierter Pufferzeit vor.
Belege
- BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Handlungsoptionen
- BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Modul AT 9, Überprüfung
- BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Geschäftsorganisation, Randnummer 249
- BaFin, Rundschreiben 06/2024 (BA), Titel der Veröffentlichung
- BaFin, neunte MaRisk-Novelle, Veröffentlichung im Juni 2026
