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FAQ · Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer

Woran erkennt Ihr Haus, ob ein Ausstiegsplan tatsächlich umsetzbar ist?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Ein Ausstiegsplan ist umsetzbar, wenn er als Ablauf mit Dauer, Ressourcen und Pufferzeit durch­ge­rech­net ist. Für unerwartete Beendigungen wesentlicher Auslagerungen, die die Geschäfts­tä­tig­keit erheblich beein­träch­ti­gen können, prüft und verabschiedet eine Bank etwaige Hand­lungs­op­tio­nen auf ihre Durch­führ­bar­keit und überprüft sie regelmäßig und anlassbezogen. Ein Versicherer berück­sich­tigt in den Notfallplänen, wie wichtige Funktionen auf einen anderen Dienstleister übertragen oder in den Geschäfts­be­trieb wieder eingegliedert werden können.

Das Planspiel legt ein realistisches Worst-Case-Szenario fest und vergleicht die Rückholung ins Haus mit dem Wechsel zu einem Ersatz­an­bie­ter. Je Schritt stehen Dauer, Ressourcen, Daten, Zugänge und Abhän­gig­kei­ten fest. Die gesamte Umstel­lungs­dauer wird der tolerierbaren Unterbrechung gegen­über­ge­stellt. Eine negative oder nur theoretische Pufferzeit ist eine konkrete Maßnahme und kein grüner Plan.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA); die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht und maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

In der Praxis

Im Planspiel werden Zeitbedarf, verfügbare Pufferzeit und ungeklärte Vor­aus­set­zun­gen protokolliert.

  • Worst Case und Hand­lungs­op­tion sind festgelegt.
  • Zeit und Ressourcen sind je Schritt summiert.
  • Pufferzeit und technische Annahmen sind getestet.

Nachweis: Als Nachweis liegt ein Exit-Zeitplan mit validierter Pufferzeit vor.

Belege