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FAQ · Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer

Wie dokumentiert Ihr Haus Wei­ter­ver­la­ge­run­gen über mehrere Stufen so, dass die Kette steuerbar bleibt?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Eine steuerbare Kette entsteht, wenn jede Stufe mit Auftraggeber, Unter­auf­trag­neh­mer, Leis­tungs­an­teil, Standort und Datenzugang erfasst ist. Bei IKT-Dienst­leis­tun­gen für kritische oder wichtige Funktionen soll das Register alle Unter­auf­trag­neh­mer enthalten, die die Leistung wirksam unterstützen. Maßgeblich ist die wirksame Unterstützung, nicht der Name im Direktvertrag.

Nach dem MaRisk-Rundschreiben 06/2024 (BA) legt eine Bank bei der Wei­ter­ver­la­ge­rung wesentlicher Auslagerungen fest, ob der weiter verlagerte Teil wesentlich ist und ob dieser Teil im Aus­la­ge­rungs­re­gis­ter zu erfassen ist. Vertraglich stellt sie zumindest sicher, dass die Ver­ein­ba­run­gen mit Sub­un­ter­neh­men zum Aus­la­ge­rungs­ver­trag passen; nach dem Rundschreiben 09/2025 (VA) der BaFin genehmigt bei einem Versicherer zumindest das zuständige Mitglied der Geschäfts­lei­tung die Sub-Delegation einer wichtigen Funktion vorab.

Namen allein steuern nichts. Erst der Leis­tungs­an­teil je Stufe, zusammen mit den wei­ter­ge­ge­be­nen Prüf-, Informations-, Sicherheits- und Exit-Rechten, macht die Kette lenkbar.

Stand: MaRisk in der Fassung des Rund­schrei­bens 06/2024 (BA); die BaFin hat im Juni 2026 die neunte Novelle ver­öf­fent­licht und maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

In der Praxis

Für eine wesentliche Leistung werden zwei Unter­auf­trags­stu­fen mit Leis­tungs­an­tei­len gezeichnet.

  • Direkte und nachgelagerte Erbringer sind mit Leis­tungs­an­tei­len erfasst.
  • Daten­stand­orte, Abhän­gig­kei­ten und Kon­zen­tra­tio­nen sind geprüft.
  • Vertragliche Rechte und Ände­rungs­pro­zess sind je Stufe belegt.

Nachweis: Als Nachweis liegt eine versionierte Wei­ter­ver­la­ge­rungs­kette mit Vertrags- und Risi­ko­ab­gleich vor.

Belege