FAQ · Ausstieg, Notfall und Unterauftragnehmer
Was gilt, wenn ein Dienstleister einen wesentlichen Unterauftragnehmer austauschen will?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Der Austausch läuft geordnet, wenn Ihr Haus die angekündigte Änderung mit dem genehmigten Leistungs- und Weiterverlagerungsmodell vergleicht und zugleich die Anzeigepflichten prüft. Bei einer Bank ist eine wesentliche Änderung einer bestehenden wesentlichen Auslagerung anzuzeigen, die wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben kann; das Regelbeispiel der Aufsicht geht dabei von neuen Subauslagerungen aus. Ein Versicherer zeigt nach Vertragsschluss eingetretene wesentliche Umstände in Bezug auf wichtige ausgegliederte Funktionen an und nach dem Rundschreiben 09/2025 (VA) der BaFin genehmigt das zuständige Mitglied der Geschäftsleitung die Sub-Delegation vorab.
Erfährt ein Haus erst später von der Weiterverlagerung, ist sie als wesentliche Änderung anzuzeigen, sobald es Kenntnis erlangt; nach der BaFin müssen bei einer Aktualisierung der Subdienstleister alle Subauslagerungen erneut angegeben werden.
In der Praxis
Die Änderungsmeldung wird anhand einer festgelegten Impact-Matrix geprüft.
- Betroffene Leistungs- und Datenflüsse sind identifiziert.
- Anzeige-, Zustimmungs- und Kündigungsrechte sind geprüft.
- Risiko, Vertrag, Register und Ausstiegsplan sind aktualisiert.
Nachweis: Als Nachweis liegt eine Änderungsakte mit Impact, Entscheidung und nachgezogenen Stammdaten vor.
Belege
- Kreditwesengesetz § 24, Anzeigen, Gesetze im Internet
- FAQs zum Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen, neue Subauslagerungen, BaFin
- FAQs zum Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen, spätere Kenntnis, BaFin
- FAQs zum Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen, Subauslagerungen, BaFin
- BaFin, Rundschreiben 09/2025 (VA), Titel der Veröffentlichung
