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FAQ · DORA in der Praxis

Was ist das IKT-Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter nach DORA, was gehört hinein und wie gelangt es zur Aufsicht?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter schreibt Artikel 28 Absatz 3 Unterabsatz 1 vor. Es soll alle Verträge mit Dritt­dienst­leis­tern erfassen, die dem Finanz­un­ter­neh­men IKT-Dienst­leis­tun­gen bereitstellen. Stützt eine Dienst­leis­tung kritische oder wichtige Funktionen, soll das Register auch Informationen zu sämtlichen Unter­auf­trag­neh­mern enthalten, die die Erbringung der Dienst­leis­tung wirksam unterstützen.

Nach der BaFin wird über die Melde- und Ver­öf­fent­li­chungs­platt­form (MVP) eingereicht. Das MVP-Portal ist dafür der einzige zugelassene Ein­rei­chungs­ka­nal. Änderungen bei Verträgen tragen Finanz­un­ter­neh­men umgehend in das Register ein; die reguläre Einreichung erfolgt nach der BaFin im jährlichen Turnus. Auf Anfrage müssen sie das vollständige Register der zuständigen Behörde bereitstellen.

Die Register dienen auch den europäischen Auf­sichts­be­hör­den (ESAs): Sie brauchen sie für die jährliche Einstufung kritischer IKT-Dritt­dienst­leis­ter und die zuständigen Behörden übermitteln ihnen die Register.

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