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KI zur Anony­mi­sie­rung von Gerichts­ent­schei­dun­gen: Infor­ma­ti­ons­frei­heits­be­auf­tragte begrüßen Einsatz

Die Konferenz der Infor­ma­ti­ons­frei­heits­be­auf­trag­ten in Deutschland (IFK) begrüßt in ihrer Entschließung die Nutzung KI-gestützter Instrumente für die Anony­mi­sie­rung von Gerichts­ent­schei­dun­gen.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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