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Cyber Resilience Act: Meldepflicht startet

Für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen gelten auf dem Binnenmarkt der EU ab dem 11. September 2026 die Mel­de­pflich­ten des CRA. Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwach­stel­len sowie schwer­wie­gende Sicher­heits­vor­fälle melden.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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