Dieses Rundschreiben stellt die Verwaltungspraxis der Bafin zu ausgewählten übernahmerechtlichen Themen dar. Bitte beachten Sie, dass Entscheidungen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände abweichen können.
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Verwaltungspraxis zum Übernahmerecht
Dieses Rundschreiben stellt die Verwaltungspraxis der Bafin zu ausgewählten übernahmerechtlichen Themen dar. Bitte beachten Sie, dass Entscheidungen im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände abweichen können.
Zusammenfassung der Redaktion
Das Rundschreiben 05/2026 (WA) stellt die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu ausgewählten übernahmerechtlichen Themen dar. Entscheidungen im Einzelfall können aufgrund besonderer Umstände abweichen. Zivilgerichte können zu einer abweichenden Einschätzung gelangen, an die Auffassung der Aufsicht sind sie nicht gebunden.
Das Rundschreiben richtet sich an Marktteilnehmer, die Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit den Vorschriften der WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜG-AngebotsVO) sowie gegebenenfalls des Börsengesetzes (BörsG) durchführen wollen.
Das Rundschreiben gilt ab dem 18.08.2026. Es ersetzt das Merkblatt zur Auslegung des § 35 Abs. 3 WpÜG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Auslegungsentscheidung zum „Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG“. Es umfasst auch die Informationen, die ein Artikel im Journal der Aufsicht (Ausgabe 07/2014) zu Stellungnahmen gemäß § 27 WpÜG enthält.
Auf die Einführung folgen Abschnitte zum Angebotsverfahren, zur Angebotsgegenleistung und zum Mindestpreis, zu den Entscheidungen gemäß § 36 bzw. § 37 WpÜG, zum Kontrollerwerb, zur Befreiungswirkung des § 35 Abs. 3 WpÜG und zu den Veröffentlichungspflichten der Zielgesellschaft.
Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Originalquelle. Sie ist keine Rechtsberatung im Einzelfall.
