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FAQ · Verträge und laufende Steuerung

Was prüft eine zentrale Steue­rungs­funk­tion, wenn der Fachbereich die Risikoanalyse erstellt?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Bei jeder Auslagerung ist die Arbeit klar zugeordnet, wenn der Fachbereich Leistung, Abhän­gig­kei­ten und fachliche Risiken beschreibt und die operative Verantwortung trägt, während die zentrale Steue­rungs­funk­tion Methode, Voll­stän­dig­keit, Stel­lung­nah­men, Konsistenz mit Klas­si­fi­zie­rung und Register sowie offene Maßnahmen prüft.

Für Versicherer verlangt die Aufsicht, die maßgeblichen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­hei­ten bei der Erstellung der Risikoanalyse einzubeziehen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Für wesentliche Auslagerungen von Banken gilt nach § 25b KWG, dass das Risi­ko­ma­nage­ment des Hauses die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse einbezieht. Tragfähig bleibt die Aufteilung, wenn die zentrale Funktion Fachfragen im Fachbereich lässt.

In der Praxis

Gestalten Sie die Prüfung als kurze Liste mit Pflicht­fel­dern, Plau­si­bi­li­täts­fra­gen und Rück­ga­be­grün­den.

  • Prüfen Sie Voll­stän­dig­keit und Konsistenz.
  • Holen Sie die fachlichen Stel­lung­nah­men ein.
  • Dokumentieren Sie Rück­ga­be­gründe und Freigabe nach­voll­zieh­bar.

Nachweis: Als Nachweis dient das Vier-Augen-Prüfprotokoll.

Belege