Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

FAQ · Verträge und laufende Steuerung

Wie geht Ihr Haus mit einem schweren Verstoß gegen vereinbarte Leis­tungs­ziele um?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Bei einer Auslagerung macht eine Vorfallakte mit Entscheidung, Maßnahme und Wirk­sam­keits­prü­fung aus dem Verstoß eine Steue­rungs­ent­schei­dung der Geschäfts­lei­tung. Am Anfang steht die Auswirkung auf Prozesse, Kunden, Daten und Wiederanlauf. Betrifft der Verstoß einen IKT-bezogenen Vorfall, müssen Finanz­un­ter­neh­men ihn anhand bestimmter Kriterien klas­si­fi­zie­ren und jeden Vorfall melden, den sie als schwerwiegend einstufen.

Ursa­chen­be­richt und Zeitachse tragen die vertraglichen Rechte und die Maßnahmen mit Ver­ant­wort­li­chem und Fälligkeit. Ändert sich das Risikoprofil wesentlich, verlangt die Aufsicht bei Versicherern eine erneute Risikoanalyse und die Entscheidung über Fortführung oder Beendigung der Ausgliederung. Eine Ver­trags­strafe allein behebt die Ursache nicht.

In der Praxis

Prüfen Sie Auswirkung und Meldepflicht zuerst.

  • Sichern Sie Ursa­chen­be­richt und Zeitachse.
  • Vereinbaren Sie Maßnahmen mit Ver­ant­wort­li­chem und Fälligkeit.
  • Überwachen Sie Wiederholung und Wirksamkeit der Maßnahmen.
  • Prüfen Sie bei wiederholten Verstößen, ob Risikoanalyse, Dienst­leis­ter­be­wer­tung, Ver­trags­stra­te­gie oder Ausstiegsplan angepasst werden.

Nachweis: Als Nachweis dient die Vorfallakte mit Entscheidung, Maßnahme und Wirk­sam­keits­prü­fung.

Belege