FAQ · Einordnung, Beschaffung und Risikoanalyse
Welche Risikoanalyse steht vor der Unterschrift, damit sie den Vertrag wirklich prägt?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Eine Risikoanalyse prägt den Vertrag, wenn ihre Ergebnisse in ihn einfließen. Nach den Hinweisen der Aufsicht nehmen Finanzunternehmen vor dem Abschluss eines Vertrags eine Ex-ante-Risikobewertung und Due-Diligence-Prüfung vor. Sie berücksichtigen dabei, wie sehr sie auf den Drittdienstleister angewiesen sind und welche weiteren Risiken aus der Vertragsbeziehung entstehen. Klar sein muss, welche Leistung tatsächlich bezogen wird, welche Funktionen und Daten betroffen sind und ob der Anbieter zuverlässig und kontrollierbar ist. Bewerten lassen sich dafür Ausfall, Informationssicherheit, Datenschutz, Untervergabe, Datenstandorte, Konzentration und Ersetzbarkeit.
Die Risikoanalyse ist ein Freigabeschritt, der vor der Unterschrift abgeschlossen wird.
In der Praxis
Planen Sie Risikoanalyse und Vertragsprüfung als verbundenen Freigabeschritt.
- Leiten Sie die Risiken aus Leistung und Abhängigkeiten ab.
- Übersetzen Sie jede Maßnahme in Vertrag und Betriebssteuerung, mit Verantwortlichem und Frist.
- Lassen Sie das begründete Restrisiko vor der Beauftragung genehmigen.
- Fehlt im Vertrag ein Audit-, Informations- oder Übergangsrecht, führen Sie diese Lücke dann als offene Vertragsabweichung.
Nachweis: Als Nachweis dient eine freigegebene Risikoanalyse mit Maßnahmenliste.
