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FAQ · Einordnung, Beschaffung und Risikoanalyse

Welche Risikoanalyse steht vor der Unterschrift, damit sie den Vertrag wirklich prägt?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Eine Risikoanalyse prägt den Vertrag, wenn ihre Ergebnisse in ihn einfließen. Nach den Hinweisen der Aufsicht nehmen Finanz­un­ter­neh­men vor dem Abschluss eines Vertrags eine Ex-ante-Risi­ko­be­wer­tung und Due-Diligence-Prüfung vor. Sie berück­sich­ti­gen dabei, wie sehr sie auf den Dritt­dienst­leis­ter angewiesen sind und welche weiteren Risiken aus der Ver­trags­be­zie­hung entstehen. Klar sein muss, welche Leistung tatsächlich bezogen wird, welche Funktionen und Daten betroffen sind und ob der Anbieter zuverlässig und kon­trol­lier­bar ist. Bewerten lassen sich dafür Ausfall, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, Datenschutz, Untervergabe, Daten­stand­orte, Konzentration und Ersetzbarkeit.

Die Risikoanalyse ist ein Frei­ga­be­schritt, der vor der Unterschrift abgeschlossen wird.

In der Praxis

Planen Sie Risikoanalyse und Ver­trags­prü­fung als verbundenen Frei­ga­be­schritt.

  • Leiten Sie die Risiken aus Leistung und Abhän­gig­kei­ten ab.
  • Übersetzen Sie jede Maßnahme in Vertrag und Betriebs­steue­rung, mit Ver­ant­wort­li­chem und Frist.
  • Lassen Sie das begründete Restrisiko vor der Beauftragung genehmigen.
  • Fehlt im Vertrag ein Audit-, Informations- oder Über­gangs­recht, führen Sie diese Lücke dann als offene Ver­trags­ab­wei­chung.

Nachweis: Als Nachweis dient eine freigegebene Risikoanalyse mit Maß­nah­men­liste.

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