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FAQ · Schutzbedarf und Infor­ma­ti­ons­ver­bund

Wann übernimmt Ihr Haus einen geerbten Schutzbedarf unverändert und wann braucht es eine neue Freigabe?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Eine unveränderte Übernahme trägt, solange Quelle, Zuordnung, Nutzung und Bewer­tungs­maß­stab noch gelten und der zuständige Ver­ant­wort­li­che sie bestätigt. Ändert sich ein vorgelagerter Prozess, eine Infor­ma­ti­ons­ka­te­go­rie, eine Anwendung oder die Leis­tungs­be­zie­hung, findet eine Wir­kungs­ana­lyse alle davon betroffenen nach­ge­la­ger­ten Fest­stel­lun­gen im Bestand.

So gehen wir vor: Wir speichern den geerbten Stand beim Start der Bearbeitung getrennt vom freigegebenen Zielwert. In Folgesysteme und Berichte fließt erst die genehmigte Feststellung. Eine Abweichung erhält Begründung, Gegenprüfung und eindeutige Gültigkeit. Ein technischer Neu-Export ersetzt die fachliche Freigabe nicht.

In der Praxis

Wir lösen eine Pro­zess­än­de­rung aus und zeigen alle betroffenen Schutz­be­darfs­ob­jekte an.

  • Quellstand und Ände­rungs­an­lass sind gespeichert.
  • Betroffene Zielobjekte werden automatisch oder kontrolliert ermittelt.
  • Nur freigegebene Zielwerte werden ausgeleitet.

Nachweis: Als Nachweis dienen eine Liste der betroffenen Objekte, die Entscheidung und der nachweisbare Stand der Ausleitung.

Belege

  • Vorgehen von Markus Junge, Qvestcon