FAQ · Schutzbedarf und Informationsverbund
Wann übernimmt Ihr Haus einen geerbten Schutzbedarf unverändert und wann braucht es eine neue Freigabe?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Eine unveränderte Übernahme trägt, solange Quelle, Zuordnung, Nutzung und Bewertungsmaßstab noch gelten und der zuständige Verantwortliche sie bestätigt. Ändert sich ein vorgelagerter Prozess, eine Informationskategorie, eine Anwendung oder die Leistungsbeziehung, findet eine Wirkungsanalyse alle davon betroffenen nachgelagerten Feststellungen im Bestand.
So gehen wir vor: Wir speichern den geerbten Stand beim Start der Bearbeitung getrennt vom freigegebenen Zielwert. In Folgesysteme und Berichte fließt erst die genehmigte Feststellung. Eine Abweichung erhält Begründung, Gegenprüfung und eindeutige Gültigkeit. Ein technischer Neu-Export ersetzt die fachliche Freigabe nicht.
In der Praxis
Wir lösen eine Prozessänderung aus und zeigen alle betroffenen Schutzbedarfsobjekte an.
- Quellstand und Änderungsanlass sind gespeichert.
- Betroffene Zielobjekte werden automatisch oder kontrolliert ermittelt.
- Nur freigegebene Zielwerte werden ausgeleitet.
Nachweis: Als Nachweis dienen eine Liste der betroffenen Objekte, die Entscheidung und der nachweisbare Stand der Ausleitung.
Belege
- Vorgehen von Markus Junge, Qvestcon
