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FAQ · Cloud-Einsatz bei Versicherern und Banken

Wann entfallen Cloud-Wech­sel­ent­gelte?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Ab dem 12. Januar 2027 dürfen Anbieter von Daten­ver­ar­bei­tungs­diens­ten für den Vollzug des Anbie­ter­wech­sels keine Wech­sel­ent­gelte mehr erheben. Bis dahin gelten ermäßigte Entgelte.

Bis zu diesem Tag dürfen die ermäßigten Wech­sel­ent­gelte die Kosten nicht übersteigen, die dem Anbieter im unmittelbaren Zusammenhang mit dem betreffenden Wechsel entstehen. Die Regeln des Data Act gelten seit dem 12. September 2025.

Prüfen und einplanen (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon): Der Vertrag nennt das Wech­sel­ent­gelt und seinen Rechengrund. Wer vor dem Stichtag wechselt, rechnet mit dem ermäßigten Entgelt und lässt sich die Kosten des Wechsels aufschlüsseln.

Für Dienste, bei denen die meisten zentralen Funktionen auf die spezifischen Bedürfnisse eines einzelnen Kunden zugeschnitten wurden, gelten die Ver­pflich­tun­gen aus Artikel 29 nicht.

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