FAQ · Datenschutz, Informationssicherheit und Notfallmanagement
Wie unabhängig ist der Datenschutzbeauftragte und welchen Schutz genießt er gegen Abberufung und Kündigung?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die Organisation hat nach Angabe des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht sicherzustellen, dass der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben in unabhängiger Weise ausüben kann. Der Europäische Datenschutzausschuss präzisiert: Das Haus darf ihm keine Weisungen hinsichtlich der Erfüllung seiner Aufgaben erteilen und ihn nicht für die Erfüllung seiner Aufgaben bestrafen oder entlassen.
Für nichtöffentliche Stellen erklärt § 38 Absatz 2 BDSG die Regelungen aus § 6 Absatz 4, 5 Satz 2 und Absatz 6 für anwendbar, Absatz 4 jedoch nur bei verpflichtender Benennung. Danach ist die Abberufung nur in entsprechender Anwendung des § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, es sei denn, ein wichtiger Grund berechtigt zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Nach dem Ende der Tätigkeit gilt das noch ein Jahr lang.
Interessenkonflikte sind ausgeschlossen. Der Datenschutzbeauftragte kann keine Position haben, in der er die Zwecke und Mittel der Verarbeitungstätigkeiten bestimmt. Widersprüchliche Funktionen sind nach dem Ausschuss hauptsächlich Führungspositionen, darunter die Vorstandsvorsitzenden.
Belege
- Datenschutzbeauftragter, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- FAQ, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- FAQ, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- § 38 BDSG, Gesetze im Internet
- § 6 BDSG, Gesetze im Internet
- § 6 BDSG, Gesetze im Internet
- Datenschutzbeauftragter, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
