FAQ · Regelwerke im Überblick
Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Das Gesetz dient der Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen. Es „gilt für Betreiber kritischer Anlagen“ in den Sektoren des § 4 Absatz 1, darunter Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung und Gesundheitswesen. Welche Dienstleistungen kritisch sind, bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung (§ 4 Absatz 3).
Ein Betreiber muss sich „spätestens drei Monate, nachdem eine Anlage als kritische Anlage gilt“, beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe registrieren (§ 8 Absatz 1). Danach beginnen die Fristen: Die Verpflichtungen nach § 12 gelten erstmals neun Monate, die nach den §§ 13, 18 und 20 erstmals zehn Monate nach der Registrierung (§ 8 Absatz 7).
Für bestimmte Betreiber entfallen nach § 4 Absatz 2 einzelne dieser Pflichten. Die Risikoanalyse führt der Betreiber „mindestens jedoch alle vier Jahre“ durch. Er muss Maßnahmen zur Gewährleistung seiner Resilienz treffen, Vorfälle „unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis“ melden und die Geschäftsleitung ist zur Umsetzung der Resilienzmaßnahmen verpflichtet.
Belege
- KRITIS-Dachgesetz, Gesetze im Internet (Titel)
- § 4 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Überschrift)
- § 4 Absatz 1 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Sektoren)
- § 4 Absatz 1 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Sektorenliste)
- § 4 Absatz 3 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Verordnung)
- § 4 Absatz 2 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Ausnahmen)
- § 8 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Überschrift)
- § 8 Absatz 1 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Registrierung)
- § 8 Absatz 7 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Fristen)
- § 12 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Risikoanalyse)
- § 13 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Resilienzpflichten)
- § 18 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Meldewesen)
- § 20 KRITISDachG, Gesetze im Internet (Geschäftsleitung)
