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FAQ · Regelwerke im Überblick

Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Das Gesetz dient der Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen. Es „gilt für Betreiber kritischer Anlagen“ in den Sektoren des § 4 Absatz 1, darunter Finanzwesen, Leistungen der Sozi­al­ver­si­che­rung und Gesund­heits­we­sen. Welche Dienst­leis­tun­gen kritisch sind, bestimmt das Bun­des­mi­nis­te­rium des Innern durch Rechts­ver­ord­nung (§ 4 Absatz 3).

Ein Betreiber muss sich „spätestens drei Monate, nachdem eine Anlage als kritische Anlage gilt“, beim Bundesamt für Bevöl­ke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe registrieren (§ 8 Absatz 1). Danach beginnen die Fristen: Die Ver­pflich­tun­gen nach § 12 gelten erstmals neun Monate, die nach den §§ 13, 18 und 20 erstmals zehn Monate nach der Registrierung (§ 8 Absatz 7).

Für bestimmte Betreiber entfallen nach § 4 Absatz 2 einzelne dieser Pflichten. Die Risikoanalyse führt der Betreiber „mindestens jedoch alle vier Jahre“ durch. Er muss Maßnahmen zur Gewähr­leis­tung seiner Resilienz treffen, Vorfälle „unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Kenntnis“ melden und die Geschäfts­lei­tung ist zur Umsetzung der Resi­li­en­zmaß­nah­men verpflichtet.

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