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FAQ · Schutzbedarf und Infor­ma­ti­ons­ver­bund

Wie verbindet Ihr Haus jede erlaubte Tätigkeit mit den Prozessen, die sie tragen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Ein Tätig­keits­ka­ta­log je Rechtseinheit macht sichtbar, welche Prozesse eine Erlaubnis tragen. Für Banken gilt: Wer Bankgeschäfte betreiben oder Finanz­dienst­leis­tun­gen erbringen will, bedarf der Erlaubnis der Auf­sichts­be­hörde. Für Versicherer gilt: Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men mit Sitz im Inland bedürfen zum Geschäfts­be­trieb der Erlaubnis der Auf­sichts­be­hörde.

Die kritische oder wichtige Funktion knüpft daran an, so bestimmt es Artikel 3 Nummer 22 DORA. Eine Funktion ist kritisch oder wichtig, wenn ihr Ausfall die finanzielle Leis­tungs­fä­hig­keit oder die Solidität erheblich beein­träch­ti­gen würde oder wenn ihre unterbrochene, fehlerhafte oder unterbliebene Leistung die fortdauernde Einhaltung der Zulas­sungs­be­din­gun­gen und -ver­pflich­tun­gen erheblich beein­träch­ti­gen würde. Die Analyse hat Ähnlichkeiten mit dem Schutzziel der Verfügbarkeit, ist aber damit nicht identisch. Ob die Vor­aus­set­zun­gen vorliegen, entscheidet das Finanz­un­ter­neh­men im Einzelfall.

In der Praxis

Verfolgen Sie eine erlaubte Tätigkeit über zwei Kernprozesse und einen Kon­troll­pro­zess zurück.

  • Erlaub­nis­um­fang und ver­ant­wort­li­che Rechtseinheit sind bestätigt.
  • Jede Zuordnung von Tätigkeit zu Prozess trägt eine fachliche Begründung, einen Ver­ant­wort­li­chen und einen Gül­tig­keits­zeit­raum.
  • Die Ausfallfolgen für Zulas­sungs­be­din­gun­gen sind gesondert bewertet.
  • Tragfähig wird die Zuordnung, wenn sie nicht aus Orga­ni­sa­ti­ons­na­men abgeleitet ist und eine Tätigkeit mehreren Prozessen zugeordnet sein darf.

Nachweis: Als Nachweis dient ein versionierter Tätig­keits­ka­ta­log mit Pro­zess­zu­ord­nung und freigegebener Funk­ti­ons­be­wer­tung.

Belege