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FAQ · Schutzbedarf und Infor­ma­ti­ons­ver­bund

Wie ordnet Ihr Haus Informationen so zu, dass die Schutz­be­darfs­fest­stel­lung belastbar wird?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Belastbar wird die Schutz­be­darfs­fest­stel­lung, wenn die Informationen aus den Geschäfts­pro­zes­sen abgeleitet werden. Ein Sicher­heits­kon­zept nach der Grundschutz-Methodik soll die wesentlichen Informationen schützen und welche das sind, wird bei einer Betrachtung der Geschäfts­pro­zesse deutlich, wenn Ihr Haus jeden Prozess danach befragt. Gefragt wird, welche Informationen besonderen Geheim­hal­tungs­be­darf haben und welche den Vorgaben des Datenschutzes oder anderen rechtlichen Ver­pflich­tun­gen unterliegen.

Bewertet wird je Grundwert, also nach Ver­trau­lich­keit, Integrität oder Verfügbarkeit. Das infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mungs­recht ist dabei ein Scha­dens­sze­na­rio unter mehreren. Der Schutzbedarf entsteht aus den Folgen einer Verletzung, nicht aus der Datenart allein.

In der Praxis

Verfolgen Sie eine häufig genutzte Infor­ma­ti­ons­ka­te­go­rie bis zu zwei Prozessen und einer Anwendung.

  • Definition, Beispiele und ver­ant­wort­li­cher Eigentümer sind festgelegt.
  • Prozess- und Sys­tem­be­zie­hun­gen sind mit Version dokumentiert.
  • Die Scha­dens­fol­gen je Schutzziel sind nach­voll­zieh­bar begründet.
  • Tragfähig wird die Zuordnung, wenn Daten­schutz­klasse, technische Speicherform und fachlicher Schutzbedarf getrennt geführt werden.

Nachweis: Als Nachweis liegt ein Kate­go­rien­ka­ta­log mit Pro­zess­zu­ord­nung und begründeter Bewertung vor.

Belege