FAQ · Datenschutz, Informationssicherheit und Notfallmanagement
Was muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung regeln?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die Beziehung zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter muss nach dem Europäischen Datenschutzausschuss durch einen Vertrag geregelt sein, in dem die Verarbeitungsvorgänge und -mittel dokumentiert sind. Der Vertrag muss festlegen, dass der Auftragsverarbeiter die Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeitet, auch bei einer Übermittlung in ein Land außerhalb des EWR, und dass er die Sicherheit der Verarbeitung gewährleistet.
Hinzu kommen die Vertraulichkeitsverpflichtung der befugten Personen, die Genehmigung des Verantwortlichen vor dem Einsatz eines weiteren Auftragsverarbeiters, die Unterstützung bei Betroffenenrechten, bei der Meldung von Datenschutzverletzungen und bei Folgenabschätzungen, die Löschung oder Rückgabe der Daten nach Ende der Dienstleistung sowie Informationen zum Nachweis und Audits.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht lässt schriftliche oder elektronische Form zu und nennt Standardvertragsklauseln der EU-Kommission oder der Aufsichtsbehörde. Vorab prüft der Verantwortliche, ob der Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien bietet.
Die Haftung bleibt beim Haus. Ein Verantwortlicher haftet auch für die Einhaltung des gewählten Auftragsverarbeiters. Verstößt dieser gegen seine Pflichten, kann der Verantwortliche zur Verantwortung gezogen und gegebenenfalls mit Geldbußen belegt werden.
Belege
- Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Auftragsverarbeitung, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Datenverantwortlicher oder Auftragsverarbeiter, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Auftragsverarbeitung, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
- Auftragsverarbeitung, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
