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FAQ · Datenschutz, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und Not­fall­ma­nage­ment

Wie hoch kann ein Bußgeld wegen Daten­schutz­ver­stö­ßen ausfallen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Der Europäische Daten­schutz­aus­schuss nennt zwei Höchstbeträge. Der erste liegt bei 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Gesamt­um­sat­zes im vor­an­ge­gan­ge­nen Geschäftsjahr, zum Beispiel bei Verletzung von „Privacy by design and by default“, bei Nicht­ein­hal­tung der Verpflichtung zum Abschluss einer Daten­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rung, bei Nicht­durch­füh­rung einer Datenschutz-Fol­gen­ab­schät­zung oder bei Verstößen im Zusammenhang mit der Ernennung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten (Art. 83.4 DSGVO).

Der zweite liegt bei 20 Millionen oder 4 Prozent des weltweiten Gesamt­um­sat­zes im vor­an­ge­gan­ge­nen Geschäftsjahr, zum Beispiel bei Verletzung der Grund­prin­zi­pien der Verarbeitung, bei unrecht­mä­ßi­ger Verarbeitung ohne Rechts­grund­lage oder bei Verstößen gegen Rechte der betroffenen Person (Art. 83.5 DSGVO). Die Bun­des­be­auf­tragte für den Datenschutz beschreibt den oberen Rahmen ebenso: bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jah­res­um­sat­zes.

Die Leitlinien zur Buß­geld­zu­mes­sung sehen für die Höhe im Einzelfall ein Verfahren aus fünf Schritten vor, das vor allem die Art und Schwere der Verstöße sowie den Umsatz der betreffenden Unternehmen berück­sich­tigt.

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