FAQ · Datenschutz, Informationssicherheit und Notfallmanagement
Wie hoch kann ein Bußgeld wegen Datenschutzverstößen ausfallen?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Der Europäische Datenschutzausschuss nennt zwei Höchstbeträge. Der erste liegt bei 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, zum Beispiel bei Verletzung von „Privacy by design and by default“, bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zum Abschluss einer Datenverarbeitungsvereinbarung, bei Nichtdurchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder bei Verstößen im Zusammenhang mit der Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 83.4 DSGVO).
Der zweite liegt bei 20 Millionen oder 4 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, zum Beispiel bei Verletzung der Grundprinzipien der Verarbeitung, bei unrechtmäßiger Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage oder bei Verstößen gegen Rechte der betroffenen Person (Art. 83.5 DSGVO). Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz beschreibt den oberen Rahmen ebenso: bis zu 20 Millionen Euro oder bei Unternehmen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die Leitlinien zur Bußgeldzumessung sehen für die Höhe im Einzelfall ein Verfahren aus fünf Schritten vor, das vor allem die Art und Schwere der Verstöße sowie den Umsatz der betreffenden Unternehmen berücksichtigt.
Belege
- Datenschutzbehörde und Sie, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Datenschutzbehörde und Sie, Datenschutzleitfaden für kleine Unternehmen, Europäischer Datenschutzausschuss
- Einheitliche Regeln für Datenschutzbußgelder in Europa, Bundesbeauftragte für den Datenschutz
- Einheitliche Regeln für Datenschutzbußgelder in Europa, Bundesbeauftragte für den Datenschutz
