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FAQ · Regelwerke im Überblick

Gilt das KRITIS-Dachgesetz für Banken und Versicherer?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Das Finanzwesen steht als Sektor im Gesetz (§ 4 Absatz 1 Nummer 3). Für Banken und Versicherer, die als Finanz­un­ter­neh­men unter DORA fallen, entfallen dennoch wesentliche Vorschriften.

§ 4 Absatz 2 Nummer 1 bestimmt: § 3 Absatz 8, die §§ 9, 10, 12 bis 16, 18, 19 Absatz 2 sowie die §§ 20, 21 Absatz 6 gelten nicht für „Finanz­un­ter­neh­men nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2554“ und für Unternehmen, für die diese Verordnung „auf Grund von § 1a Absatz 2a des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes oder § 293 Absatz 5 des Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­set­zes“ gilt. Dazu zählen die Risikoanalyse des Betreibers, die Resi­li­en­zpflich­ten, das Meldewesen und die Umsetzungs- und Über­wa­chungs­pflicht der Geschäfts­lei­tung. Die Registrierung nach § 8 steht nicht in dieser Aufzählung.

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