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FAQ · Ausstieg, Notfall und Unter­auf­trag­neh­mer

Wird ein Unter­auf­trag­neh­mer automatisch kritisch, weil die bezogene Leistung eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Nein. Jeder Unter­auf­trag­neh­mer wird für sich bewertet, ausgehend von der Funktion, die das empfangende Haus einstuft. Welche Funktionen kritisch oder wichtig sind, bewertet das Finanz­un­ter­neh­men selbst; die Kriterien aus Artikel 3 Nr. 22 DORA sind so zu kon­kre­ti­sie­ren, dass sie zum Unternehmen passen. Beim Unter­auf­trag­neh­mer zählen der übernommene Leis­tungs­an­teil und die Folgen seines Ausfalls.

Bei Banken legt das Haus für die Wei­ter­ver­la­ge­rung wesentlicher Auslagerungen fest, ob der weiter verlagerte Teil wesentlich ist. Bei Versicherern kommt es bei Teil­aus­glie­de­run­gen darauf an, ob der für die Ausgliederung vorgesehene Teilbereich auch für sich gesehen wichtig ist und dieser Maßstab gilt für jede Stufe der Kette. Die Bewertung des Unter­auf­trag­neh­mers ergänzt die Einstufung der Funktion und ersetzt sie nicht.

In der Praxis

Die Aus­fall­wir­kung jedes Unter­auf­trag­neh­mers wird bis zum Geschäfts­pro­zess zurück­ver­folgt.

  • Funktion und konkrete Leistung sind getrennt eingestuft.
  • Leis­tungs­an­teil und Ausfallfolge sind je Unter­auf­trag­neh­mer bestimmt.
  • Konzentration und Aus­tausch­bar­keit sind geprüft.

Nachweis: Als Nachweis liegt eine ket­ten­be­zo­gene Analyse von Kritikalität und Aus­fall­wir­kung vor.

Belege