FAQ · Einordnung, Beschaffung und Risikoanalyse
Ist eine kurze oder einmalige Beauftragung automatisch keine IKT-Dienstleistung?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Maßgeblich ist der Leistungsinhalt, nicht die Bestelllaufzeit. Nach den Hinweisen der Aufsicht sind IKT-Dienstleistungen digitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme dauerhaft bereitgestellt werden (Artikel 3 Nummer 21 DORA). Der Begriff ist weit auszulegen. Eine Laufzeitgrenze nennt die Aufsicht dort nicht. Eine starre interne Jahresgrenze ist deshalb keine allgemeine Definition und ersetzt die Prüfung des Leistungsinhalts nicht.
Ein isolierter Warenkauf unterscheidet sich von Betrieb, Wartung, Updates oder wiederkehrender Bereitstellung und bei aufeinanderfolgenden Kurzaufträgen betrachtet Ihr Haus die Gesamtbeziehung.
In der Praxis
Prüfen Sie die Leistungsbestandteile statt der Bestelllaufzeit.
- Betrachten Sie aufeinanderfolgende Aufträge gemeinsam.
- Begründen und dokumentieren Sie die Abgrenzung.
- Lassen Sie Grenzfälle fachlich prüfen.
Nachweis: Als Nachweis dient ein begründeter Einordnungsentscheid für die gesamte Leistungsbeziehung.
