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FAQ · Einordnung, Beschaffung und Risikoanalyse

Ist jede IKT-Dienst­leis­tung zugleich eine Auslagerung oder Ausgliederung?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Zwei Einordnungen stehen nebeneinander und werden getrennt begründet. Nach DORA sind IKT-Dienst­leis­tun­gen digitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme dauerhaft bereit­ge­stellt werden (Artikel 3 Nummer 21). Für Banken liegt nach AT 9 der MaRisk eine Auslagerung vor, wenn ein anderes Unternehmen Aktivitäten und Prozesse wahrnimmt, die die Bank ansonsten selbst erbringen würde. Bei Versicherern ist Ausgliederung nach § 7 Nummer 2 VAG eine Vereinbarung jeglicher Form, nach der ein Dienstleister eine Tätigkeit erbringt, die das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men sonst selbst erbringen würde.

Das Dritt­par­tei­en­ri­si­ko­ma­nage­ment nach DORA ergänzt diese sektoralen Regelungen, sie sind grundsätzlich parallel zu beachten. Beide Einstufungen können also zugleich zutreffen. Tragfähig wird jede Einstufung, wenn sie am Leis­tungs­ge­gen­stand hängt und nicht an der Bezeichnung Cloud oder Beratung.

In der Praxis

Führen Sie im Datensatz zwei eigene Klas­si­fi­zie­rungs­fel­der mit Begründung und Prüfer.

  • Beschreiben Sie den Leis­tungs­ge­gen­stand und die bisher intern erbrachte Tätigkeit.
  • Begründen Sie die DORA-Einordnung und die Sek­tor­ein­ord­nung getrennt.
  • Prüfen Sie jede Änderung des Leis­tungs­um­fangs erneut.

Nachweis: Als Nachweis dienen zwei getrennte Klas­si­fi­zie­rungs­ent­schei­dun­gen.

Belege