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FAQ · Cloud-Einsatz bei Versicherern und Banken

Was belegt der Vorstand eines Versicherers bei Cloud-Aus­glie­de­run­gen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Ein Versicherer, der Funktionen oder Ver­si­che­rungs­tä­tig­kei­ten ausgliedert, bleibt für die Erfüllung aller auf­sichts­recht­li­chen Vorschriften und Anforderungen ver­ant­wort­lich.

Sichern. Der Versicherer sichert sich die erfor­der­li­chen Auskunfts- und Wei­sungs­rechte vertraglich und bezieht die aus­ge­glie­der­ten Funktionen in sein Risi­ko­ma­nage­ment ein. Der Cloud-Vertrag stellt sicher, dass das Unternehmen selbst, seine Abschluss­prü­fer und die Auf­sichts­be­hörde auf alle Daten zugreifen können. Nachweis: die Klauseln im Vertrag (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon).

Überprüfen. Der Vorstand sorgt dafür, dass die Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion regelmäßig intern überprüft wird. Die Leitlinien machen, soweit relevant, Vorgaben zur Ausgliederung von Funktionen und Tätigkeiten und sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen.

Eignen. Personen, die ein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men tatsächlich leiten, müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein, und das Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tem muss wirksam sein. Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon: Die Cloud-Strategie steht als fester Punkt in der Vor­stands­pla­nung, und die Aus­glie­de­rungs­be­auf­tragte oder der Aus­glie­de­rungs­be­auf­tragte berichtet an den Vorstand.

Belege