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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

Was verlangt die BaFin bei Auslagerungen an Cloud-Anbieter?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die BaFin hat eine Auf­sichts­mit­tei­lung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter ver­öf­fent­licht (Fassung vom Februar 2024). Sie basiert auf der Ori­en­tie­rungs­hilfe aus November 2018 und zeigt praxisnah, wie die BaFin solche Auslagerungen einschätzt. Neue Anforderungen enthält sie nicht: Sie erläutert bereits bestehende Anforderungen mit Blick auf die Cloud und bestehende sektorale Anforderungen an Auslagerungen oder Aus­glie­de­run­gen bleiben unberührt.

Inhaltlich hat die BaFin Governance, Ein­füh­rungs­pro­zesse und vertragliche Min­dest­stan­dards aktualisiert und zwei Kapitel ergänzt. Das zweite informiert darüber, wie aus Sicht der BaFin die Leis­tungs­er­brin­gung des Cloud-Anbieters überwacht und kontrolliert werden sollte. Im Fokus steht, ob die Prozess- und Infor­ma­ti­ons­ket­ten zwischen Cloud-Anbieter und beauf­sich­tig­tem Unternehmen durch geeignete technische und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

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