FAQ · Auslagerung und Dienstleistersteuerung
Was verlangt die BaFin bei Auslagerungen an Cloud-Anbieter?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter veröffentlicht (Fassung vom Februar 2024). Sie basiert auf der Orientierungshilfe aus November 2018 und zeigt praxisnah, wie die BaFin solche Auslagerungen einschätzt. Neue Anforderungen enthält sie nicht: Sie erläutert bereits bestehende Anforderungen mit Blick auf die Cloud und bestehende sektorale Anforderungen an Auslagerungen oder Ausgliederungen bleiben unberührt.
Inhaltlich hat die BaFin Governance, Einführungsprozesse und vertragliche Mindeststandards aktualisiert und zwei Kapitel ergänzt. Das zweite informiert darüber, wie aus Sicht der BaFin die Leistungserbringung des Cloud-Anbieters überwacht und kontrolliert werden sollte. Im Fokus steht, ob die Prozess- und Informationsketten zwischen Cloud-Anbieter und beaufsichtigtem Unternehmen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Belege
- BaFin, Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, Fassung
- BaFin, Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, Grundlage
- BaFin, Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, keine neuen Anforderungen
- BaFin, Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, Aktualisierung
- BaFin, Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, Überwachung
- BaFin, Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter, Schnittstellen
