---
adresse: "https://qvestcon.com/news/compliance/"
titel: "Compliance und Geldwäsche: Newsflow"
beschreibung: "Compliance, Geldwäscheprävention, Sanktionen und Hinweisgeberschutz: Pflichten der Compliance-Funktion und des…"
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-04"
---

Newsflow

# Compliance und Geldwäsche

Compliance, Geld­wä­sche­prä­ven­tion, Sanktionen und Hin­weis­ge­ber­schutz: Pflichten der Compliance-Funktion und des Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten.

Zum internen Kon­troll­sys­tem einer Bank gehört nach § 25a des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes (KWG) eine unabhängige Compliance-Funktion. Nach dem Geld­wä­sche­ge­setz (GwG) bestellen bestimmte Verpflichtete einen Geld­wä­sche­be­auf­trag­ten auf Führungsebene, der unmittelbar an die Geschäfts­lei­tung berichtet.

Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men haben nach dem Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz einen Prozess gemäß dem Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz für interne Meldungen vorzusehen; er wahrt die Ver­trau­lich­keit der Identität der Mitarbeiter.

Für Finanz­sank­tio­nen ist die Bundesbank zuständig. Ihr Ser­vice­zen­trum setzt Beschrän­kun­gen des Kapital- und Zah­lungs­ver­kehrs um und Verstöße können nach dem Außen­wirt­schafts­ge­setz als Straftat oder Ord­nungs­wid­rig­keit geahndet werden.

Markus Junge

Berater und Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Die Auswahl der Meldungen folgt den Kern­kom­pe­ten­zen von Markus Junge.

[LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/markus-junge-fsc)

#Qvestcon

[Compliance](https://qvestcon.com/news/compliance/)01.10.2026

### [BaFin ver­öf­fent­licht ab Oktober 2026 Übersicht zu ESA- und AMLA-Leitlinien statt Rundschreiben](https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/bafin-umsetzungsplan_d0a3571e/)

Seit dem 1. Oktober 2026 zeigt die BaFin in einer tabel­la­ri­schen Übersicht auf ihrer Website, welche Leitlinien der Europäischen Auf­sichts­be­hör­den (ESAs) und der EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung (AMLA) sie in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernommen hat. Eigene Rundschreiben zu dieser Frage ver­öf­fent­licht die BaFin ab sofort nicht mehr. Für Compliance-Funktionen in Banken und Versicherern bedeutet das: Die laufende Beobachtung der Leitlinien-Übernahme verschiebt sich von der Rundschreiben-Suche auf die neue Über­sichts­seite der BaFin. Wer diesen Prüfpunkt bislang über Rundschreiben im Monitoring hinterlegt hat, sollte den Pro­zess­schritt auf die Übersicht umstellen.

- [#Banken](https://qvestcon.com/stichwoerter/b-c/#banken)
- [#Versicherer](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#versicherer)
- [#Finanz­dienst­leis­ter](https://qvestcon.com/stichwoerter/e-h/#finanzdienstleister)
- [#Prü­fungs­pla­nung](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#pruefungsplanung)
- [#Qvestcon](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#qvestcon)
- [#MarkusJunge](https://qvestcon.com/stichwoerter/m-q/#markusjunge)

[Quelle: BaFin →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2026/meldung_2026_10_01_leitlinien_esas_amla_bafin_reduziert_rundschreiben.html)

Die Meldungen verweisen auf Ori­gi­nal­quel­len und sind keine Rechts­aus­kunft. Stand 04.10.2026, 39 aktive Quellen.
