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adresse: "https://qvestcon.com/news/aufsicht-allgemein/"
titel: "Aufsicht allgemein: Newsflow"
beschreibung: "Rundschreiben, Maßnahmen und Mitteilungen der BaFin sowie Vorhaben der EU-Kommission für den Finanzsektor."
sprache: "de-DE"
stand: "2026-10-19"
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Newsflow

# Aufsicht allgemein

Rundschreiben, Maßnahmen und Mitteilungen der BaFin sowie Vorhaben der EU-Kommission für den Finanzsektor.

Redaktionell gepflegte Information, keine Rechts­be­ra­tung. Den Stand nennt die verlinkte Primärquelle.

Mit einem Rundschreiben ver­öf­fent­licht die BaFin ihre Ver­wal­tungs­pra­xis oder ihre Geset­zes­aus­le­gung zu Einzelfragen oder zu einem Themenkomplex. Zu den Rundschreiben zählen die MaRisk, die Min­dest­an­for­de­run­gen an das Risi­ko­ma­nage­ment, und die MaGo, die Min­dest­an­for­de­run­gen an die Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Bestimmte Maßnahmen gegenüber Kre­dit­in­sti­tu­ten und Geschäfts­lei­tern ver­öf­fent­licht die BaFin auf ihrer Webseite.

Grundlage ist das Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sichts­ge­setz (FinDAG). Nach § 4 übernimmt die Bundesanstalt die Aufgaben der Bun­des­auf­sichts­äm­ter für das Kreditwesen, das Ver­si­che­rungs­we­sen und den Wert­pa­pier­han­del. Innerhalb ihres gesetzlichen Auftrags ist sie auch dem Schutz der kollektiven Ver­brau­cher­inter­es­sen verpflichtet.

Markus Junge

Berater und Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Die Auswahl der Meldungen folgt den Kern­kom­pe­ten­zen von Markus Junge.

[LinkedIn](https://www.linkedin.com/in/markus-junge-fsc)

#Qvestcon

[Aufsicht](https://qvestcon.com/news/aufsicht-allgemein/)09.10.2026

### [BaFin setzt der Deutschen Bank neue Fristen](https://qvestcon.com/dora-update-markus-junge/fristen-massnahmenplan-bafin_d2af1b8d/)

Die BaFin hat am 15. September 2026 gegenüber der Deutsche Bank AG neue Fristen für die Beseitigung von Mängeln bei Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­te­men angeordnet. Die Systeme überwachen Transaktionen, um Geldwäsche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung zu verhindern. Die BaFin ver­öf­fent­lichte die Maßnahme am 9. Oktober 2026. Grundlage ist laut BaFin § 51 Absatz 2 Satz 1 des Geld­wä­sche­ge­set­zes in Verbindung mit § 25h Absatz 5 des Kre­dit­we­sen­ge­set­zes. Der Bescheid ist seit dem 6. Oktober 2026 rechtskräftig. Er aktualisiert frühere Anordnungen vom April 2021 und November 2023, weil die Neu­aus­rich­tung der Trans­ak­ti­ons­über­wa­chung laut BaFin wegen geänderter technischer Anforderungen zum Teil neue Fristen erforderte. Nach der BaFin-Meldung sind Kre­dit­in­sti­tute verpflichtet, Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­teme zu betreiben, um verdächtige Geschäfts­be­zie­hun­gen und Transaktionen im Zah­lungs­ver­kehr zu erkennen, und relevante Transaktionen an die Zentralstelle für Finanz­trans­ak­ti­ons­un­ter­su­chun­gen (FIU) zu melden. Einordnung von Qvestcon: Compliance und COO können Mängelstand, Fristen und Ver­ant­wort­li­che für ihr Trans­ak­ti­ons­mo­ni­to­ring dokumentieren und in der Prü­fungs­pla­nung nachhalten.

- [#Banken](https://qvestcon.com/stichwoerter/b/#banken)
- [#Versicherer](https://qvestcon.com/stichwoerter/v-z/#versicherer)

[Quelle: BaFin →](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/60b_KWG_84_WpIG_und_57_GwG/meldung_2026_10_09_deutsche_bank_ag.html)

Die Meldungen verweisen auf Ori­gi­nal­quel­len und sind keine Rechts­aus­kunft. Stand 19.10.2026, 40 aktive Quellen.
